Hundesteuer festsetzen
Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.
Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.
Online-Dienste
Online-Antrag: Hundesteuerabmeldung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Steuerangelegenheiten
Beschreibung
Für die Abrechnung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren ist seit 01.01.2017 der Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR zuständig.
Weitere Informationen
Internetseite des Städteservice
Rechtsbehelf:
Gegen jeden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann beim Magistrat der Stadt Rüsselsheim, Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim am Main, eingelegt werden.
Datenschutz:
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier.
Zahlungsabwicklung:
Die Zahlungsabwicklung (Einzahlung, Rückzahlung, Abbuchung, Mahnung, Vollstreckung der Steuern und Gebühren) obliegt der Stadtkasse. Bitte zahlen Sie bargeldlos. Am einfachsten ist es für Sie, uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihre Abgaben zu erteilen. Formulare hierfür können Sie bei der Stadtkasse anfordern: Telefon 06142 83-2398.
Sie können die SEPA-Formulare auch nachstehend unter "Links und Downloads" herunterladen.
Für Fragen der Lohn- und Einkommenssteuer, Grunderwerbssteuer, Umsatzsteuer wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Groß-Gerau, Europaring 11-13, Postfach 1262, 64502 Groß-Gerau; Telefon 06152 992401.
Weitere Informationen
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur mit Termin:
Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns dazu zunächst telefonisch.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Hundesteuer-Team
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter. Mit einer Ummeldung in eine andere Gemeinde können somit differenzierte Hundesteuerbeträge anfallen.
Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld entsprechend zurück.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Steuer, Hund, Haustier