Hundesteuer Festsetzung
    99102013002000

    Hundesteuer festsetzen

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

    Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

    Online-Dienste

    Online-Antrag: Hundesteuerabmeldung

    ID: L100001_410216788

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024
    Technisch geändert am 24.02.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Online-Antrag: Hundesteueranmeldung

    ID: L100001_410216767

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024
    Technisch geändert am 24.02.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Steuerangelegenheiten

    Beschreibung

    Für die Abrechnung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren ist seit 01.01.2017 der Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR zuständig.

    Weitere Informationen

    Internetseite des Städteservice

    Rechtsbehelf:

    Gegen jeden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann beim Magistrat der Stadt Rüsselsheim, Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim am Main, eingelegt werden. 

    Datenschutz:

    Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier

    Zahlungsabwicklung:

    Die Zahlungsabwicklung (Einzahlung, Rückzahlung, Abbuchung, Mahnung, Vollstreckung der Steuern und Gebühren) obliegt der Stadtkasse. Bitte zahlen Sie bargeldlos. Am einfachsten ist es für Sie, uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihre Abgaben zu erteilen. Formulare hierfür können Sie bei der Stadtkasse anfordern: Telefon 06142 83-2398.

    Sie können die SEPA-Formulare auch nachstehend unter "Links und Downloads" herunterladen.

    Für Fragen der Lohn- und Einkommenssteuer, Grunderwerbssteuer, Umsatzsteuer wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Groß-Gerau, Europaring 11-13, Postfach 1262, 64502 Groß-Gerau; Telefon 06152 992401.

    Weitere Informationen

    Internetseite Finanzamt Groß-Gerau

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4
    65428 Rüsselsheim am Main

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Persönliche Vorsprache nur mit Termin:
    Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns dazu zunächst telefonisch. 

    Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06142 832849

    Fax: 06142 832305

    E-Mail: steuern@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    • Hundesteuer-Team

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter. Mit einer Ummeldung in eine andere Gemeinde können somit differenzierte Hundesteuerbeträge anfallen.

    Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld entsprechend zurück.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Steuer, Hund, Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019