Steuerangelegenheiten

Beschreibung

Für die Abrechnung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren ist seit 01.01.2017 der Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR zuständig.

Weitere Informationen

Internetseite des Städteservice

Rechtsbehelf:

Gegen jeden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann beim Magistrat der Stadt Rüsselsheim, Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim am Main, eingelegt werden.

 

Datenschutz:

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier.

 

Zahlungsabwicklung:

Die Zahlungsabwicklung (Einzahlung, Rückzahlung, Abbuchung, Mahnung, Vollstreckung der Steuern und Gebühren) obliegt der Stadtkasse. Bitte zahlen Sie bargeldlos. Am einfachsten ist es für Sie, uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihre Abgaben zu erteilen. Formulare hierfür können Sie bei der Stadtkasse anfordern: Telefon 06142 83-2398.

Formular SEPA-Lastschriftmandat

 

Für Fragen der Lohn- und Einkommenssteuer, Grunderwerbssteuer, Umsatzsteuer wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Groß-Gerau, Europaring 11-13, Postfach 1262, 64502 Groß-Gerau; Telefon 06152 992401.

Weitere Informationen

Internetseite Finanzamt Groß-Gerau

Adresse

Hausanschrift

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 10.11.2024

Sprachversion

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