Steuerangelegenheiten
Beschreibung
Für die Abrechnung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren ist seit 01.01.2017 der Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR zuständig.
Weitere Informationen
Internetseite des Städteservice
Rechtsbehelf:
Gegen jeden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann beim Magistrat der Stadt Rüsselsheim, Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim am Main, eingelegt werden.
Datenschutz:
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier.
Zahlungsabwicklung:
Die Zahlungsabwicklung (Einzahlung, Rückzahlung, Abbuchung, Mahnung, Vollstreckung der Steuern und Gebühren) obliegt der Stadtkasse. Bitte zahlen Sie bargeldlos. Am einfachsten ist es für Sie, uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihre Abgaben zu erteilen. Formulare hierfür können Sie bei der Stadtkasse anfordern: Telefon 06142 83-2398.
Sie können die SEPA-Formulare auch nachstehend unter "Links und Downloads" herunterladen.
Für Fragen der Lohn- und Einkommenssteuer, Grunderwerbssteuer, Umsatzsteuer wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Groß-Gerau, Europaring 11-13, Postfach 1262, 64502 Groß-Gerau; Telefon 06152 992401.
Weitere Informationen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur mit Termin:
Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns dazu zunächst telefonisch.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.
Kontakt
Zuständigkeit für
Rüsselsheim am Main (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
- Abwassergebühr
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer Festsetzung
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Hundesteuer Ermäßigung beantragen
- Hundesteuer festsetzen
- Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte