Umsatzsteuerheft AusstellungOnline erledigen

    Umsatzsteuerheft Ausstellung

    Unternehmern, die ein Reisegewerbe betreiben, müssen ein Umsatzsteuerheft vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz betreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.

    Die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

    Online-Dienst

    Finanzamtssuche

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    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanzamt Frankfurt am Main III

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 120

    60327 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    montags und mittwochs von 08:00 - 12:00 Uhr
    donnerstags von 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 254503

    Telefax: +49 69 2545-3999

    E-Mail: Poststelle@fa-ff3.hessen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Kontaktformular für steuerliche Fragen an Ihr Finanzamt

    Hinweis zum Datenschutz in der Steuerverwaltung

    Ausbildungsmöglichkeiten in der Finanzverwaltung

    Weitere Informationen finden Sie unter www.finanzamt.hessen.de

    Finden Sie das passende Finanzamt mit unserer Finanzamtssuche

    Einzelheiten zu den Zuständigkeiten dieses Finanzamts finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern.

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Finanzamtssuche

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes
    • Reisegewerbekarte, falls vorhanden 

    Voraussetzungen

    • Wohnsitz in Deutschland
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt für Unternehmer, die:

      • eine gewerbliche Niederlassung im Inland betreiben und den Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen oder 
      • ihre Umsätze nach den Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteuert werden oder
      • mit Zeitungen und Zeitschriften handeln oder
      • gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen bzw. freiwillig Bücher führen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Aufzeichnungspflicht, Gewerbeausübung, ambulantes Gewerbe, Grundaufzeichnung, Finanzamt, Reisegewerbekarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de