Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO - Erlaubnis
Beschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler, wenn Sie gewerbsmäßig
- Immobiliar-Verbraucherdarlehen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
- entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln wollen.
Immobiliar-Verbraucherdarlehen sind Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer, die entweder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert sind oder die für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentums an Grundstücken oder Gebäuden bestimmt sind.
Die Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler benötigen Sie auch, wenn Sie
- entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln wollen oder
- Dritte über Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen beraten wollen.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An das örtlich zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Allgemeine Ordnung
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Postanschrift
Postfach 1552
65535 Limburg a. d. Lahn
Kontakt
Telefax: 06431 296-391
E-Mail: 30.10@Limburg-Weilburg.de
Kontaktperson
Frau Juliane Ahner
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-403
E-Mail: 30.13-16@limburg-weilburg.de
Frau Jacqueline Peuser
Postanschrift
Gartenstraße 1
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon Festnetz: 06431 296-418
E-Mail: 30.13-16@limburg-weilburg.de
Formulare
IHK-Formular - Antrag für die Registrierung natürlicher Personen: (§ 34i GeWO)
IHK-Formular - Antrag auf Eintragung mitwirkender Personen (§ 34i GeWO)
IHK-Formular - Beiblatt zum Antrag auf Registrierung juristischer Personen
IHK-Formular - Antrag für die Registrierung juristischer Personen (§ 34i GeWO)
Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Immobiliar-Verbraucherdarlehensvermittler
IHK-Formular - Mitteilung über die Änderung der Registerdaten (§34i GeWO)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Immobiliar-Verbraucherdarlehensvermittler
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachbereich Gewerberecht, Sozialversicherungsrecht, Ordnungsrecht
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten:
Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: 30.13-16@Limburg-Weilburg.de
Formulare
IHK-Formular - Antrag für die Registrierung juristischer Personen (§ 34i GeWO)
IHK-Formular - Beiblatt zum Antrag auf Registrierung juristischer Personen
IHK-Formular - Antrag für die Registrierung natürlicher Personen: (§ 34i GeWO)
IHK-Formular - Antrag auf Eintragung mitwirkender Personen (§ 34i GeWO)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Immobiliar-Verbraucherdarlehensvermittler
Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Immobiliar-Verbraucherdarlehensvermittler
IHK-Formular - Mitteilung über die Änderung der Registerdaten (§34i GeWO)
erforderliche Unterlagen
Für die Prüfung zur Erteilung der Erlaubnis, als Immobiliardarlehensvermittler tätig zu werden, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts
- einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- ggf. eine Auskunft des Insolvenzgerichtes zur Insolvenzfreiheit und zur Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse
- einen Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- einen Nachweis der erforderlichen Sachkunde
- bei juristischen Personen und Handelspersonengesellschaften: einen Handelsregisterauszug
Voraussetzungen
Die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gewerblich tätig zu werden, wird Ihnen erteilt, wenn Sie:
- zuverlässig sind,
- in geordneten Vermögensverhältnissen leben,
- eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können,
- eine Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt haben oder diese erforderliche Sachkunde durch eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Antrag auf Erlaubnis
Um als Immobiliardarlehensberater zu arbeiten, müssen Sie unter Vorlage der notwendigen Unterlagen einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Dies ist je nach Bundesland die Gewerbebehörde oder die Industrie- und Handelskammer. Einzelpersonen (natürliche Personen) beantragen die Erlaubnis selbst oder durch bevollmächtigte Dritte. Bei juristischen Personen erfolgt die Antragstellung durch deren gesetzliche Vertreter oder durch schriftlich bevollmächtigte Dritte.
2. Bescheid über die Erlaubnis
Die Erlaubnis wird Ihnen in der Form eines Erlaubnisbescheids erteilt.
3. Eintrag der Erlaubnis
Nach Aufnahme der Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler müssen Sie unverzüglich einen Antrag auf Eintragung in das Register nach § 11a Absatz 1 Gewerbeordnung stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Registrierung müssen Sie sich entscheiden, ob Sie als Immobiliardarlehensvermittler oder als Honorar-Immobiliardarlehensberater registriert werden wollen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMWi, VIIB3
Stichwörter
Kredit, Gewerbe, Vermittler, Zulassung, Erlaubnispflichtige Gewerbe, Immobilien, Grundstück, Darlehen, Finanzierungshilfen