Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Gewerberecht, Sozialversicherungsrecht, Ordnungsrecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten:
Montag bis Mittwoch: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: 30.13-16@Limburg-Weilburg.de
Zuständigkeit für
Landkreis Limburg-Weilburg (Hessen)
- Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)
- Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch kleine Lotterien und Tombolen)
- Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO - Erlaubnis
- Öffentliche Versammlung: anmelden
- Schwarzarbeit
- Versteigerer: Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Wanderlager: Anzeige