Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung
    99063009006000

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

    Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, wenn sie geeignet sind, in besonderem Maße die Umwelt zu schädigen oder die Allgemeinheit zu gefährden.

    Beschreibung

    Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. 

    Zuständigkeit

    In Hessen erteilen die Regierungspräsidien die notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 43.1 - Immissionsschutz I

    Adresse

    Hausanschrift

    Marburger Straße 91
    35338 Gießen

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 641 303-0(Zentrale)

    Fax: +49 641 303-2197

    E-Mail: verwaltungsportal.AbtIV@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 44.1 - Bergaufsicht

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    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)
    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen

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    Postfach 10 08 51
    35338 Gießen

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    Marburger Straße 91
    35396 Gießen

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    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 641 303-0(Zentrale)

    Fax: +49 641 303-2197

    E-Mail: verwaltungsportal.AbtIV@rpgi.hessen.de

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    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 43.2 - Immissionsschutz II

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    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen

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    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 42.2 - Kommunale Abfallwirtschaft/Abfallentsorgungsanlagen

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    Marburger Straße 91
    35396 Gießen

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    Technisch geändert am 12.02.2026

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    Formulare

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ggfs. ja
    • elektronische Antragsstellung möglich: ja

    Voraussetzungen

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof

    Verfahrensablauf

    Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind.

    Ist der Antrag vollständig, ist dieser mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.

    Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

    Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden.

    Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

    Bearbeitungsdauer

    7 Monate (Die Bearbeitung beginnt mit der Vollständigkeit der Antragsunterlagen.)

    Kosten

    Es können weitere Kosten anfallen.: Gebühr ab 2.500,00 EUR bis 1.800.000,00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 01.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 20.05.2014
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Stichwörter

    Anlage, Errichtung, genehmigungsbedürftig, Immissionsschutzrechtliche, Umwelteinwirkungen, Betrieb, Immissionsschutz, Genehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019