Hundesteuer - Hund abmelden
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Online-Dienst
Hundesteuer Abmelden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Ansprechpartner
Steueramt / Gewerbeamt
Aktuelles
Im Steuer- und Gewerbeamt können Sie Ihr Gewerbe an-, um-, oder abmelden oder auch einen Hund ab- oder anmelden. Bei Fragen zu Abfall- und Abwassergebühren, dem Umtausch von Mülltonnen, Sperrmüllanfragen sowie Kindergartengebühren sind Sie im Steuer- und Gewerbeamt genau richtig. Außerdem ist das Steuer- und Gewerbeamt zuständig für die Erlaubnis von Spielhallen, Aufstellerlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und für die Anmeldung eines Gaststättengewerbes.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6185 1800-23
Telefax: +49 6185 1800-44
erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Fristen
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Kosten
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
Siehe auch
- Hundesteuer - Hund anmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund Anmeldung, Hunde anmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern