Steueramt / Gewerbeamt
Aktuelles
Im Steuer- und Gewerbeamt können Sie Ihr Gewerbe an-, um-, oder abmelden oder auch einen Hund ab- oder anmelden. Bei Fragen zu Abfall- und Abwassergebühren, dem Umtausch von Mülltonnen, Sperrmüllanfragen sowie Kindergartengebühren sind Sie im Steuer- und Gewerbeamt genau richtig. Außerdem ist das Steuer- und Gewerbeamt zuständig für die Erlaubnis von Spielhallen, Aufstellerlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und für die Anmeldung eines Gaststättengewerbes.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6185 1800-23
Telefax: +49 6185 1800-44
Zuständigkeit für
Hammersbach
- Abfall: Altpapier
- Abfall: Bioabfall entsorgen
- Abfall: Elektroschrott entsorgen
- Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
- Abfall: Gartenabfälle entsorgen
- Abfall: Hausmüll entsorgen
- Abfall: Sperrmüll
- Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
- Abfall: Wertstoffe entsorgen
- Abfallberatung
- Abfallgebühren
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerberegister, Auskunft
- Gewerbesteuer
- Gewerbeummeldung
- Grunderwerbsteuer Festsetzung
- Grundsteuer Festsetzung
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
- Seniorenvertretung (Seniorenbeirat) / Landesseniorenvertretung
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen