Steueramt / Gewerbeamt

Aktuelles

Im Steuer- und Gewerbeamt können Sie Ihr Gewerbe an-, um-, oder abmelden oder auch einen Hund ab- oder anmelden. Bei Fragen zu Abfall- und Abwassergebühren, dem Umtausch von Mülltonnen, Sperrmüllanfragen sowie Kindergartengebühren sind Sie im Steuer- und Gewerbeamt genau richtig. Außerdem ist das Steuer- und Gewerbeamt zuständig für die Erlaubnis von Spielhallen, Aufstellerlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und für die Anmeldung eines Gaststättengewerbes.

Adresse

Hausanschrift

Köbler Weg 44

63546 Hammersbach

Parkmöglichkeiten

Gebührenfrei

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon: +49 6185 1800-23

Telefax: +49 6185 1800-44

Zuständigkeit für

Hammersbach

Version

Technisch geändert am 31.01.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE