Zulassung zur Eignungsprüfung für Hilfeleistungen in Steuersachen beantragen
Beschreibung
Sie sind Staatsbürger(in) eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, haben außerhalb Deutschlands einen Bildungsabschluss erworben, der zur selbstständigen Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt und möchten in Deutschland als Steuerberater oder -beraterin arbeiten?
Ihre berufliche Qualifikation vorausgesetzt, ist der erste Schritt dazu die Eignungsprüfung vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie die Tätigkeit aufnehmen wollen.
Verbindliche Auskunft
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllen, erhalten Sie auf Antrag eine verbindliche Auskunft der zuständigen Steuerberaterkammer.
Prüfungen in Hessen
Die Eignungsprüfung wird in Hessen von einem Prüfungsausschuss des Hessischen Ministeriums der Finanzen abgenommen. Die Prüfung, die Sie nur in deutscher Sprache absolvieren können, besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Es müssen ggf. Fristen bei der Antragsstellung beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen.
Bei Nichtbestehen können Sie die Prüfung bis zu 2 Mal wiederholen.
Tipp: Einige Fortbildungsinstitute bieten Vorbereitungslehrgänge an - recherchieren Sie danach im Internet.
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenn Sie in Hessen als Steuerberater tätig werden möchten:
- für die verbindliche Auskunft und den Antrag auf Zulassung zur Prüfung: Steuerberaterkammer Hessen
- für die organisatorische Durchführung der Prüfung: Steuerberaterkammer Hessen
- für die Abnahme der Prüfung ist ein Prüfungsausschuss des Hessischen Ministeriums der Finanzen zuständig, der organisatorisch von der Steuerberaterkammer Hessen betreut wird.
Sie können das Verfahren auch abwickeln über den
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Hessen
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 3152
60101 Frankfurt am Main
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: - Do: 08:30 - 12:00 Uhr
Mo: - Do: 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (Original)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Prüfungszeugnisse, Diplome, Befähigungsnachweise, Urkunden und sonstige Bescheinigungen (Abschriften/Kopien bitte nur mit amtlicher Beglaubigung)
- Lebenslauf
- Passbild
Details entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Voraussetzungen
Die Zulassung zur Eignungsprüfung setzt unter anderem folgende Bedingungen voraus:
- Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz
- Diplom, das in Ihrem Staat zur Hilfe in Steuersachen berechtigt
o d e r - Falls der Beruf des Steuerberaters in Ihrem Staat nicht reglementiert ist: Abschluss eines Studiums, das auf den Beruf vorbereitet sowie eine einjährige Berufstätigkeit
Rechtsgrundlage(n)
- § 37a Abs. 2 bis 5 Steuerberatungsgesetz (StBerG) - Prüfung in Sonderfällen
- § 38a Steuerberatungsgesetz (StBerG) - Verbindliche Auskunft
- §§ 1, 4, 5 Abs. 2 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) - Zulassungsverfahren
- §§ 6, 7 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) - Prüfungszulassung, verbindliche Auskunft
- § 39 Steuerberatungsgesetz (StBerG) - Gebühren für Zulassung, Prüfung und verbindliche Auskunft
Verfahrensablauf
Bevor Sie die Prüfungszulassung beantragen, lesen Sie bitte aufmerksam das im Internet bereitstehende "Merkblatt zur Eignungsprüfung" durch.
Verbindliche Auskunft
- bei Zweifeln am Vorliegen einzelner Voraussetzungen für die Prüfungszulassung -
Eine Auskunft darüber, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllen, beantragen Sie bitte schriftlich bei der Steuerberaterkammer Hessen; das erforderliche Formular erhalten Sie im Internetauftritt der Steuerberaterkammer Hessen unter Steuerberater Steuerberaterprüfung:
- Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
- Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der im Formular genannten Stelle ein.
- Sie erhalten eine schriftliche Auskunft, ob und welche Zulassungsvoraussetzungen Sie erfüllen.
Antrag auf Prüfungszulassung
Den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung stellen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Hessen; das erforderliche Formular erhalten Sie im Internetauftritt der Steuerberaterkammer Hessen unter Steuerberater Steuerberaterprüfung:
- Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
- Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der im Formular genannten Stelle ein.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind
Eignungsprüfung
- Termin, Ort und Näheres zum Ablauf der Prüfung erfahren Sie in der schriftlichen Ladung.
- In der schriftlichen Prüfung fertigen Sie an 2 aufeinanderfolgenden Tagen unter Aufsicht 2 Arbeiten an.
- Über das Ergebnis der schriftlichen Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid - gegebenenfalls mit der Ladung zur mündlichen Prüfung.
Hinweis: Das Ergebnis wird Ihnen ausschließlich schriftlich mitgeteilt, bitte fragen Sie nicht telefonisch oder mündlich nach.
Sollten Sie die mündliche Prüfung ohne ausreichende Entschuldigung versäumen, gilt die Prüfung insgesamt als nicht bestanden; andernfalls erhalten Sie einen Nachholtermin.
Das Hessische Ministerium der Finanzen stellt Ihnen eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung aus, mit der Sie die Bestellung durch die Steuerberaterkammer beantragen können.
Tipp: Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen
- Steuerberater / Steuerberaterin, Bestellung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Fristen
Antrag auf Zulassung/Prüfungstermin
Hinsichtlich der Fristen und genauen Prüfungstermine wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen.
Kosten
Bearbeitungsgebühr
- für die verbindliche Auskunft (Zulassungsvoraussetzungen): EUR 200,00 Euro
- für den Zulassungsantrag: EUR 200,00
Prüfungsgebühr
- EUR 1.000
Hinweise:
- Sollten Sie die Prüfungsgebühr nicht rechtzeitig zahlen, gilt dies als Verzicht auf die Prüfungszulassung.
- Nehmen Sie einen Antrag vor der Entscheidung zurück, wird die Gebühr zur Hälfte erstattet.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 31.01.2019
Stichwörter
Berufskammer, Steuerberaterin, Freiberufler, Steuerberater, Ausbildung, StBK