Steuerberaterkammer Hessen
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Unsere Telefonzentrale erreichen Sie:
Montag-Donnerstag 9:00-12:00 Uhr, 13:30-15:30 Uhr
Freitag 9:00-12:00 Uhr, 13:00-14:00 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Hessen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit gem. § 57 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Anzeige von Änderungen in der Berufshaftpflichtversicherung bei der Steuerberaterkammer
- Ausnahmegenehmigung für eine weitere Beratungsstelle eines Steuerberaters ohne Einsetzung eines anderen Steuerberaters als Leiter
- Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen
- Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
- Bestellung einer/eines allgemeinen Vertreterin/Vertreters für die Praxis einer/eines verhinderten Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
- Bestellung eines Praxistreuhänders für die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
- Eintragung und Änderung im Berufsregister der Steuerberaterkammer
- Meldung vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
- Steuerberater/Steuerberaterin, Bestellung
- Zulassung zur Eignungsprüfung für Hilfeleistungen in Steuersachen beantragen
- Zulassung zur Steuerberaterprüfung beantragen