Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater Abnahme

    Zulassung zur Eignungsprüfung für Hilfeleistungen in Steuersachen beantragen

    Beschreibung

    Sie sind Staatsbürger(in) eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, haben außerhalb Deutschlands einen Bildungsabschluss erworben, der zur selbstständigen Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt und möchten in Deutschland als Steuerberater oder -beraterin arbeiten?
    Ihre berufliche Qualifikation vorausgesetzt, ist der erste Schritt dazu die Eignungsprüfung vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie die Tätigkeit aufnehmen wollen.

    Verbindliche Auskunft

    Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllen, erhalten Sie auf Antrag eine verbindliche Auskunft der zuständigen Steuerberaterkammer.

    Prüfungen in Hessen

    Die Eignungsprüfung wird in Hessen von einem Prüfungsausschuss des Hessischen Ministeriums der Finanzen abgenommen. Die Prüfung, die Sie nur in deutscher Sprache absolvieren können, besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

    Es müssen ggf. Fristen bei der Antragsstellung beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen.

    Bei Nichtbestehen können Sie die Prüfung bis zu 2 Mal wiederholen.

    Tipp: Einige Fortbildungsinstitute bieten Vorbereitungslehrgänge an – recherchieren Sie danach im Internet.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenn Sie in Hessen als Steuerberater tätig werden möchten:

    • für die verbindliche Auskunft und den Antrag auf Zulassung zur Prüfung: Steuerberaterkammer Hessen
    • für die organisatorische Durchführung der Prüfung: Steuerberaterkammer Hessen
    • für die Abnahme der Prüfung ist ein Prüfungsausschuss des Hessischen Ministeriums der Finanzen zuständig, der organisatorisch von der Steuerberaterkammer Hessen betreut wird.

    Sie können das Verfahren auch abwickeln über den

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Hessen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 3152

    60101 Frankfurt am Main

    Hausanschrift

    Bleichstraße 1

    60313 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 08:30 - 12:00 Uhr
    Mo: - Do: 13:30 - 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular (Original)
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit
    • Prüfungszeugnisse, Diplome, Befähigungsnachweise, Urkunden und sonstige Bescheinigungen (Abschriften/Kopien bitte nur mit amtlicher Beglaubigung)
    • Lebenslauf
    • Passbild

    Details entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Voraussetzungen

    Die Zulassung zur Eignungsprüfung setzt unter anderem folgende Bedingungen voraus: 

    • Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz
    • Diplom, das in Ihrem Staat zur Hilfe in Steuersachen berechtigt
      o d e r
    • Falls der Beruf des Steuerberaters in Ihrem Staat nicht reglementiert ist: Abschluss eines Studiums, das auf den Beruf vorbereitet sowie eine einjährige Berufstätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie die Prüfungszulassung beantragen, lesen Sie bitte aufmerksam das im Internet bereitstehende "Merkblatt zur Eignungsprüfung" durch.

    Verbindliche Auskunft

    – bei Zweifeln am Vorliegen einzelner Voraussetzungen für die Prüfungszulassung –

    Eine Auskunft darüber, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllen, beantragen Sie bitte schriftlich bei der Steuerberater­kammer Hessen; das erforderliche Formular erhalten Sie im Internetauftritt der Steuerberaterkammer Hessen unter Steuerberater → Steuerberaterprüfung:

    • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
    • Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der im Formular genannten Stelle ein.
    • Sie erhalten eine schriftliche Auskunft, ob und welche Zulassungsvoraussetzungen Sie erfüllen.

    Antrag auf Prüfungszulassung

    Den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung stellen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Hessen; das erforderliche Formular erhalten Sie im Internetauftritt der Steuerberaterkammer Hessen unter Steuerberater → Steuerberaterprüfung:

    • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
    • Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der im Formular genannten Stelle ein.
    • Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein.
    • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind

    Eignungsprüfung

    • Termin, Ort und Näheres zum Ablauf der Prüfung erfahren Sie in der schriftlichen Ladung.
    • In der schriftlichen Prüfung fertigen Sie an 2 aufeinanderfolgenden Tagen unter Aufsicht 2 Arbeiten an.
    • Über das Ergebnis der schriftlichen Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid – gegebenenfalls mit der Ladung zur mündlichen Prüfung.

    Hinweis: Das Ergebnis wird Ihnen ausschließlich schriftlich mitgeteilt, bitte fragen Sie nicht telefonisch oder mündlich nach.

    Sollten Sie die mündliche Prüfung ohne ausreichende Entschuldigung versäumen, gilt die Prüfung insgesamt als nicht bestanden; andernfalls erhalten Sie einen Nachholtermin.

    Das Hessische Ministerium der Finanzen stellt Ihnen eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung aus, mit der Sie die Bestellung durch die Steuerberaterkammer beantragen können.

    Tipp: Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen

    Fristen

    Antrag auf Zulassung/Prüfungstermin

    Hinsichtlich der Fristen und genauen Prüfungstermine wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen.

    Kosten

    Bearbeitungsgebühr

    • für die verbindliche Auskunft (Zulassungsvoraussetzungen): EUR 200,00 Euro
    • für den Zulassungsantrag: EUR 200,00

    Prüfungsgebühr

    • EUR 1.000

    Hinweise:

    • Sollten Sie die Prüfungsgebühr nicht rechtzeitig zahlen, gilt dies als Verzicht auf die Prüfungszulassung.
    • Nehmen Sie einen Antrag vor der Entscheidung zurück, wird die Gebühr zur Hälfte erstattet.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 31.01.2019

    Version

    Technisch erstellt am 22.07.2013 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Steuerberater, Steuerberaterin, StBK, Berufskammer, Freiberufler, Ausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)