• Flieden (Landkreis Fulda, Hessen)
Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung Verleihung

Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"

Wenn Sie die Zusatzbezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" führen möchten, dann müssen Sie dies beantragen.

Beschreibung

Die Berechtigung der Zusatzbezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" kann Ihnen als Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Rechtsanwalt und niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten dann verliehen werden, wenn Sie umfassende Spezialkenntnisse in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft nachweisen können.

Online-Dienst

ELSTER

ID: L100001_365999155

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 27.11.2020

Technisch geändert am 04.11.2021

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Hessen.

Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Ansprechpartner

Steuerberaterkammer Hessen

Adresse

Postanschrift

Postfach 19 03 31

60090 Frankfurt am Main

Hausanschrift

Europa-Allee 52

60327 Frankfurt am Main

Öffnungszeiten

Unsere Telefonzentrale erreichen Sie:
Montag-Donnerstag 9:00-12:00 Uhr, 13:30-15:30 Uhr
Freitag 9:00-12:00 Uhr, 13:00-14:00 Uhr

Kontakt

Telefon: +49 69 153002-0

Telefax: +49 69 153002-60

E-Mail: info@stbk-hessen.de

Version

Technisch geändert am 18.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Antrag auf Verleihung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Voraussetzungen

Ihre besondere fachliche Sachkunde ist durch eine mündliche Prüfung vor einem Fachausschuss nachzuweisen, der bei der Steuerberaterkammer gebildet wird.

Können Sie ihre besondere Sachkunde durch eine einschlägige Ausbildung nachweisen und haben Sie mindestens 3 Jahre buchführende land- und forstwirtschaftliche Betriebe beraten, dann können Sie einen Antrag auf Befreiung von der mündlichen Prüfung stellen.

Berechtigt zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" sind folgende Personen/ Personengruppen und Gesellschaften:

  • Die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" als Zusatz zum Namen dürfen Partnerschaftsgesellschaften führen, wenn mindestens ein Partner berechtigt ist, diese Bezeichnung zu führen.
  • Steuerberatungsgesellschaften dürfen die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" als Zusatz zur Firma oder zum Namen führen, wenn mindestens ein gesetzlicher Vertreter berechtigt ist, diese Bezeichnung als Zusatz zur Berufsbezeichnung zu führen.
  • Ebenso berechtigt zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" sind Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Personenvereinigungen, wenn der Leiter der Buchstelle berechtigt ist, diese Bezeichnung zu führen.

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Die Kosten des Verfahrens betragen 180,00 Euro.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 29.07.2021

Version

Technisch erstellt am 22.07.2013

Technisch geändert am 18.02.2025

Stichwörter

Freiberufler, StBK

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019