Prüfung als Steuerberater Befreiung

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen

    Beschreibung

    Die Steuerberaterkammer kann Sie bei entsprechender Qualifikation und bei Vorweisen einer langjährigen Berufserfahrung von der Steuerberaterprüfung befreien. Ihre Berufserfahrung sollten Sie auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern vorweisen können.

    Dazu zählen

    • Professoren, die an einer deutschen Hochschule mindestens 10 Jahre auf entsprechendem Gebiet gelehrt haben,
    • ehemalige Finanzrichter, die mindestens 10 Jahre auf entsprechendem Gebiet tätig waren,
    • ehemalige Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, die mindestens 10 Jahre auf dem entsprechenden Gebiet tätig waren,
    • ehemalige Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, die mindestens 15 Jahre auf dem entsprechenden Gebiet tätig waren

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Steuerberaterkammer Hessen.

    Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Hessen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 3152

    60101 Frankfurt am Main

    Hausanschrift

    Bleichstraße 1

    60313 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 08:30 - 12:00 Uhr
    Mo: - Do: 13:30 - 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsvordruck (Original)
    • Bescheinigung einer deutschen Hochschule über Art und Dauer der Lehrtätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (Original)
    • Bescheinigung der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes über Art und Dauer der Tätigkeit auf dem Gebiet der Steuern (Original)

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie das Antragsformular aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
    • Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der im Formular genannten Stelle ein.
    • Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein.

    Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie von der Prüfung befreit sind.

    Tipp: Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Hessen

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Kosten des Verfahrens: 200,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 31.01.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Steuerberatung, Steuerberaterkammer, Steuerberaterin, StBK, Freiberufler, Steuerberater

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de