Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit gem. § 57 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Beschreibung
Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten sind gewerbliche Tätigkeiten grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot kann die zuständige Steuerberaterkammer jedoch Ausnahmen zulassen, soweit durch die gewerbliche Tätigkeit eine Verletzung der Berufspflichten nicht zu erwarten ist.
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Zuständigkeit
An die Steuerberaterkammer deren Mitglied der jeweilige Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte ist.
Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Hessen
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 3152
60101 Frankfurt am Main
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: - Do: 08:30 - 12:00 Uhr
Mo: - Do: 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Der Antrag ist formlos zu stellen mit einer Darstellung:
- welche konkrete Tätigkeit ausgeübt werden soll,
- wieso durch diese gewerbliche Betätigung die beruflichen Pflichten als Steuerberater nicht gefährdet sind
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag ist vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu stellen.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 19.07.2013
Stichwörter
Freiberufler, StBK