Fachkundenachweis Taxi- und Mietwagenverkehr
Beschreibung
Wenn Sie Taxi- oder Mietwagenverkehr betreiben möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Für die Erteilung der Genehmigung ist in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern der Gemeindevorstand, im Übrigen der Kreisausschuss am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Unternehmens zuständig.
Online-Dienst
Online-Beantragung Taxi- und Mietwagengenehmigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
- Zuständig für die Fachkundeprüfung ist die IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
- Zuständig für die Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen ist die IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
- Zuständig für die Anerkennung einer leitenden Tätigkeit ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat.
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
(Rathaus)
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Markus Wolf
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Rathaus
Fax: 06123 697-499
E-Mail: ordnungsamt@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-0
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Folgende Nachweise sind für das Ablegen der Fachkundeprüfung erforderlich:
- bei Anmeldung: ausgefülltes Anmeldeformular
- am Prüfungstag: Nachweis über die bereits gezahlte Prüfungsgebühr, schriftliche Einladung zur Prüfung, gültiger Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben
- der persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen,
- der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes sowie
- dem Betriebssitz oder der Niederlassung im Inland
die fachliche Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen (vgl. Leistungsbeschreibung "Verkehr mit Mietwagen, Genehmigung").
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
- Fachkundeprüfung vor der zuständigen IHK
- Gleichwertige Abschlussprüfung, sofern die Ausbildung zu dieser Abschlussprüfung vor dem 04.12.2011 begonnen wurde:
- Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
- Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
- Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn
- Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden
Darüber hinaus können die obersten Landesverkehrsbehörden auch andere Abschlüsse als gleichwertig anerkennen.
- Leitende Tätigkeit:
Eine mehr als 3 Jährige leitende Tätigkeit in einem inländischen Unternehmen, das Taxen- oder Mietwagenverkehr betreibt. Das Ende der Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
Rechtsgrundlage(n)
- Satzung der jeweils zuständigen IHK
Kosten
Die Gebühren werden von den Kammern aufwandsbezogen ermittelt und können im Einzelnen unterschiedlich ausfallen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.08.2013
Stichwörter
Mietwagenverkehr, Taxi, fachliche Eignung, Beförderungserlaubnisse, IHK, Fachkundenachweis, Mietwagen, Taxiverkehr, Personenbeförderung (Taxi- und Mietwagen sowie Omnibusverkehr)