Prüfung Fachliche Eignung von Unternehmern im Straßenpersonenverkehr Anmeldung

    Fachkundenachweis Taxi- und Mietwagenverkehr

    Beschreibung

    Wenn Sie Taxi- oder Mietwagenverkehr betreiben möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Für die Erteilung der Genehmigung ist in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern der Gemeindevorstand, im Übrigen der Kreisausschuss am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Unternehmens zuständig.

    Online-Dienst

    Online-Beantragung Taxi- und Mietwagengenehmigung

    ID: L100001_378210465

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    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2022 (von: Webservice, Stadt Eltville)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, Stadt Eltville)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    • Zuständig für die Fachkundeprüfung ist die IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
    • Zuständig für die Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen ist die IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
    • Zuständig für die Anerkennung einer leitenden Tätigkeit ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Eltville am Rhein - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Gutenbergstraße 13

    65343 Eltville am Rhein

    (Rathaus)

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Industrie- und Handelskammer Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 24 - 26

    65183 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Nachweise sind für das Ablegen der Fachkundeprüfung erforderlich:

    • bei Anmeldung: ausgefülltes Anmeldeformular
    • am Prüfungstag: Nachweis über die bereits gezahlte Prüfungsgebühr, schriftliche Einladung zur Prüfung, gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben

    • der persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen,
    • der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes sowie
    • dem Betriebssitz oder der Niederlassung im Inland

    die fachliche Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen (vgl. Leistungsbeschreibung "Verkehr mit Mietwagen, Genehmigung").

    Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:

    1. Fachkundeprüfung vor der zuständigen IHK
    2. Gleichwertige Abschlussprüfung, sofern die Ausbildung zu dieser Abschlussprüfung vor dem 04.12.2011 begonnen wurde:
      • Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
      • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
      • Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
      • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn
      • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden

    Darüber hinaus können die obersten Landesverkehrsbehörden auch andere Abschlüsse als gleichwertig anerkennen.

    1. Leitende Tätigkeit:
      Eine mehr als 3 Jährige leitende Tätigkeit in einem inländischen Unternehmen, das Taxen- oder Mietwagenverkehr betreibt. Das Ende der Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren werden von den Kammern aufwandsbezogen ermittelt und können im Einzelnen unterschiedlich ausfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.08.2013

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2012 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 09.08.2024 (von: May, Pilar)

    Stichwörter

    Mietwagenverkehr, Taxi, fachliche Eignung, Beförderungserlaubnisse, IHK, Fachkundenachweis, Mietwagen, Taxiverkehr, Personenbeförderung (Taxi- und Mietwagen sowie Omnibusverkehr)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)