Genehmigung für Mietwagen beantragen
Sie möchten ein Mietwagengewerbe betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.
Beschreibung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.
Online-Dienste
- Bad Arolsen (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen)
- Bad Hersfeld (Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen)
- Bad Homburg v. d. Höhe (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
- Bad Nauheim (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
- Bad Schwalbach (Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen)
- Bensheim (Landkreis Bergstraße, Hessen)
- Bruchköbel (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Büttelborn (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
- Dietzenbach (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Eltville am Rhein (Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen)
- Eschborn (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Gelnhausen (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Ginsheim-Gustavsburg (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
- Gründau (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Hattersheim am Main (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Heusenstamm (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Hochheim am Main (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Königstein im Taunus (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
- Korbach (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen)
- Kriftel (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
- Landkreis Bergstraße (Hessen)
- Landkreis Kassel (Hessen)
- Landkreis Lahn-Dill-Kreis (Hessen)
- Landkreis Main-Taunus-Kreis (Hessen)
- Landkreis Schwalm-Eder-Kreis (Hessen)
- Landkreis Waldeck-Frankenberg (Hessen)
- Lorsch (Landkreis Bergstraße, Hessen)
- Nauheim (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
- Neukirchen (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
- Pohlheim (Landkreis Gießen, Hessen)
- Rodgau (Landkreis Offenbach, Hessen)
- Rosenthal (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen)
- Rüsselsheim am Main (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
- Schotten (Landkreis Vogelsbergkreis, Hessen)
- Sinntal (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
- Stadtallendorf (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
- Viernheim (Landkreis Bergstraße, Hessen)
- Vöhl (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen)
- Volkmarsen (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen)
- Wanfried (Landkreis Werra-Meißner-Kreis, Hessen)
- Weilmünster (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
zuständige Stelle
Zuständig ist die Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienst vorhanden: Nein
Voraussetzungen
• Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
• Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
• Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
• Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
• Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 2 Absatz 2 Nummer 1, 2, 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BOKraft)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls ein Widerspruch erfolglos ist.
Verfahrensablauf
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:
• Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
• Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag.
• Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 20.09.2022
Stichwörter
Mietwagen, Personenbeförderung, Gelegenheitsverkehr, Genehmigung zum Mietwagenverkehr, Mietwagengenehmigung, Omnibusverkehr