Prüfung Fachliche Eignung von Unternehmern im Straßenpersonenverkehr Anmeldung

    Fachkundenachweis Taxi- und Mietwagenverkehr

    Beschreibung

    Wenn Sie Taxi- oder Mietwagenverkehr betreiben möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Für die Erteilung der Genehmigung ist in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern der Gemeindevorstand, im Übrigen der Kreisausschuss am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Unternehmens zuständig.

    Online-Dienst

    Taxi und Mietwagengenehmigungen

    ID: L100001_381029833

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service hat der Antragsteller die Möglichkeit, eine Taxigenehmigung oder eine Mietwagengenehmigung zu beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 03.09.2022 (von: Webservice, Gelnhausen)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Gelnhausen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    • Zuständig für die Fachkundeprüfung ist die IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
    • Zuständig für die Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen ist die IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
    • Zuständig für die Anerkennung einer leitenden Tätigkeit ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Gelnhausen - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Obermarkt 7

    63571 Gelnhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Ämter:
    Montag bis Freitag 8:30 - 12:30 Uhr
    Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Öffnungszeiten der Infothek im Rathaus:
    Montag, Mittwoch, Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
    Dienstag 7:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 7:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pedro-Jung-Park 14

    63450 Hanau

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
    • Freitag: 07:30 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Nachweise sind für das Ablegen der Fachkundeprüfung erforderlich:

    • bei Anmeldung: ausgefülltes Anmeldeformular
    • am Prüfungstag: Nachweis über die bereits gezahlte Prüfungsgebühr, schriftliche Einladung zur Prüfung, gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben

    • der persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen,
    • der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes sowie
    • dem Betriebssitz oder der Niederlassung im Inland

    die fachliche Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen (vgl. Leistungsbeschreibung "Verkehr mit Mietwagen, Genehmigung").

    Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:

    1. Fachkundeprüfung vor der zuständigen IHK
    2. Gleichwertige Abschlussprüfung, sofern die Ausbildung zu dieser Abschlussprüfung vor dem 04.12.2011 begonnen wurde:
      • Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
      • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
      • Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
      • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn
      • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden

    Darüber hinaus können die obersten Landesverkehrsbehörden auch andere Abschlüsse als gleichwertig anerkennen.

    1. Leitende Tätigkeit:
      Eine mehr als 3 Jährige leitende Tätigkeit in einem inländischen Unternehmen, das Taxen- oder Mietwagenverkehr betreibt. Das Ende der Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren werden von den Kammern aufwandsbezogen ermittelt und können im Einzelnen unterschiedlich ausfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.08.2013

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2012 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 09.08.2024 (von: May, Pilar)

    Stichwörter

    Mietwagenverkehr, Taxi, fachliche Eignung, Beförderungserlaubnisse, IHK, Fachkundenachweis, Mietwagen, Taxiverkehr, Personenbeförderung (Taxi- und Mietwagen sowie Omnibusverkehr)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)