Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erklären

    Wenn Sie im Ausland leben und mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verzichtserklärung auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Ausland leben, mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben möchten, können Sie eine Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben. Sofern der Verzicht genehmigt werden kann, wird Ihnen eine Verzichtsurkunde ausgehändigt.

    Die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn Sie unter anderem zu folgenden Berufsgruppen gehören:

    • aktive Beamte,
    • Richter,
    • Soldaten,

    es sei denn Sie leben dauerhaft seit mindestens 10 Jahren im Ausland.

    Wenn Sie minderjährig sind, können Sie nur mit Genehmigung des für Sie zuständigen deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht) auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Minderjährige ab dem 16. und bis zum 18. Lebensjahr müssen der Verzichtserklärung ausdrücklich zustimmen.

    Für Ihre Erklärung können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht vorlegen.

    Online-Dienst

    Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

    ID: B100019_120702926

    Beschreibung

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland - eIDAS Connector

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesverwaltungsamt (BVA) - Staatsangehörigkeitsbehörde

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: Montag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Mittwoch: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99358-44900

    Fax: +49 228 99358-28446

    E-Mail: staatsangehoerigkeit@bva.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Verzichtserklärung müssen Sie einreichen:

    • mögliche Nachweise zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit: 
      • deutscher Personalausweis
      • deutscher Reisepass
      • (letzter) Staatsangehörigkeitsausweis.
    • mögliche Nachweise zum Besitz der anderen Staatsangehörigkeit und des dauerhaften Aufenthaltes:
      • ausländischer Personalausweis
      • ausländischer Reisepass
      • (ausländischer) Staatsangehörigkeitsausweis
      • ausländische Meldebestätigung
    • bei Minderjährigen:
      • Genehmigung des deutschen Familiengerichts
      • Zustimmung der minderjährigen Person (ab dem 16. und bis zum 18. Lebensjahr) zur Verzichtserklärung

    Hinweise:

    Bitte die Unterlagen und Nachweise, soweit nicht anders angegeben, als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen. Für die Online-Erklärung benötigen Sie zunächst einfache elektronische Kopien. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen und Nachweise in beglaubigter Kopie im Online-Verfahren erst nach Übermittlung der Erklärung ein.

    Voraussetzungen

    Erklärungen auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit können abgeben:

    • Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen

    Weitere Voraussetzungen:

    • bei Minderjährigen:
      • Genehmigung des deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht)
      • Zustimmung der minderjährigen Person (ab dem 16. und bis zum 18. Lebensjahr) zur Verzichtserklärung

    Hinweis:

    Wenn Sie in Deutschland wehrpflichtig sind, benötigen Sie die Zustimmung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr. Diese wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA) eingeholt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, direkt schriftlich oder online beim Bundesveraltungsamt (BVA) erklären.

    Schriftliche Erklärung:

    • Sie können das Formular auf der Internetseite des BVAs herunterladen.
    • Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stadt oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie die für Sie passenden Erklärungsvordrucke.
    • Auf Wunsch unterstützt Sie die örtliche Auslandsvertretung beim Ausfüllen des Formulars.
    • Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
    • Reichen Sie die unterschriebene Erklärung per Post oder persönlich zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei Ihrer örtlichen deutschen Auslandsvertretung ein.
    • Der Kontakt zur Auslandsvertretung ist jedoch keine Pflicht. Sie können die Erklärung auch direkt per Post an das BVA schicken.
    • Das BVA prüft Ihre Erklärung und informiert Sie, wenn für die Bearbeitung der Erklärung weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind.

    Online-Erklärung:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Formular auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit elektronisch aus. Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer.
    • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Datei hinzu.
    • Senden Sie Ihre Erklärung ab.
    • Das BVA prüft Ihre Erklärung und fordert gegebenenfalls erforderliche Unterlagen in beglaubigter Kopie nach.

    Abschluss des Verfahrens (schriftlich und online):

    • Sollte Ihrer Verzichtserklärung entsprochen werden, wird das BVA Ihre Verzichtsurkunde an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung übersenden. Diese informiert Sie über das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Urkunde.
    • Mit der Aushändigung der Verzichtsurkunde verlieren Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre deutschen Ausweisdokumente werden damit ungültig. Sie werden durch die Auslandsvertretung eingezogen.
    • Sollte Ihrer Verzichtserklärung nicht entsprochen werden, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Monate

    Kosten

    Kostenfrei.

    Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen eventuell weitere Kosten entstehen können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesverwaltungsamt (BVA) am 27.03.2025

    Version

    Technisch geändert am 31.03.2025

    Stichwörter

    Deutsche Staatsbürgerschaft verzichten, Staatsbürgerschaft aufgeben, Deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben, Staatsangehörigkeit verzichten, Staatsangehörigkeitsbehörde, Auslandsvertretung, Staatsangehörigkeit aufgeben, Verzichtsurkunde, Mehrstaatigkeit aufgeben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English