Direkt zum Inhalt
Verwaltungsportal
Hessen
Bürgerinnen | Bürger
Unternehmen
Behördensuche
Über das Portal
Konto
Behördensuche
Leichte Sprache
Gebärdensprache
Erklärung zur Barrierefreiheit
Internet
Zuständigkeit für
Örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung
Internet
Die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung finden Sie über die Internetseite des Auswärtigen Amts.
Zuständigkeit für
Deutschland
Als Ausländerin oder Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen
Version
Technisch geändert am 06.11.2024
Sprachversion
Deutsch
Sprache: de
Englisch
Sprache: en
Sprachbezeichnung nativ: English