• Gechingen (Landkreis Calw, Baden-Württemberg)
Steueridentifikationsnummer - Anzeige der Bankverbindung Entgegennahme

Bankverbindung der Finanzbehörde erstmalig anzeigen

Sie können sich staatliche Leistungen unbürokratisch, direkt und sicher vor Missbrauch staatliche Leistungen auszahlen lassen, wenn dem Bundesamt für Steuern (BZSt) Ihre Kontodaten vorliegen.

Beschreibung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) speichert von natürlichen Personen folgende Daten:

  • Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummern,
  • Familienname, frühere Namen,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt,
  • Geschlecht,
  • gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift,
  • zuständige Finanzbehörden,
  • Sterbetag,
  • Tag des Ein- und Auszugs und
  • die Daten der Bankverbindung der jeweils letzten Auszahlung von Erstattungen: 
    • IBAN-Nummer
    • BIC bei ausländischen Bankverbindungen.

Das BZSt speichert die Bankdaten nur, um eine bevorstehende Auszahlung zu ermöglichen.

Wenn Sie Ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übermittelt die Familienkasse dem BZSt die Kontoverbindung. Dabei handelt es sich um die Kontoverbindung auf die zuletzt Kindergeld ausgezahlt wurde.  


Wenn Sie volljährig sind, können Sie Ihre Kontoverbindung

  • durch Ihr kontoführendes Kreditinstitut übermitteln lassen,
  • über die Portale der Finanzverwaltung: das BZSt-Online-Portal (BOP) und das Portal für die elektronische Steuererklärung (ELSTER-Portal) selbst übermitteln oder
  • durch einen Bevollmächtigten übermitteln lassen, also beispielsweise durch
    • eine Steuerberaterin beziehungsweise einen Steuerberater,
    • eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder
    • durch einen Lohnsteuerhilfeverein.

Online-Dienst

Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt (Meldung der IBAN)

ID: B100019_116204438

Beschreibung

ELSTER steht für "Elektronische Steuererklärung" und ermöglicht eine medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberatungsbüros, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Adresse

Hausanschrift

An der Küppe 1

53225 Bonn

Hauptsitz Bonn-Beuel

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 406-0

Fax: +49 228 406-2661

E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

Internet

Stichwörter

BZSt

Version

Technisch geändert am 09.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), IBAN-Meldung

Adresse

Hausanschrift

DGZ-Ring 12

13086 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 406-4040

E-Mail: IBAN@bzst.bund.de

Internet

Version

Technisch geändert am 13.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Aktuelle Bankverbindung mit IBAN und gegebenenfalls BIC. BIC ist nur erforderlich, wenn Ihr Bankkonto eine ausländische Bankverbindung hat.
  • Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummern

Voraussetzungen

Keine

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Verfahrensablauf

Sie können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Kontodaten online, durch Ihr Kreditinstitut oder eine bevollmächtigte Person mitteilen.

Online:

  • Besuchen Sie Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter elster.de
  • Melden Sie sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat an.  
  • Gehen Sie im Bereich "Mein ELSTER" auf "Alle Formulare" und wählen Sie das Formular "Meldung der IBAN an das BZSt zur Auszahlung öffentlicher Mittel"
  • Folgen Sie den Anweisungen
  • Das System registriert die Änderung und speichert die neuen Daten ab.
  •  

Durch Ihr Kreditinstitut:

  • Sie beauftragen Ihr Kreditinstitut über das Online-Banking, über das Telefonbanking, per Post oder auch persönlich in einer Filiale Ihres Kreditinstituts.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

Durch eine bevollmächtigte Person:

  • Eine bevollmächtige Person, beispielsweise eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater übermittelt für Sie Ihre Kontoverbindung.  

Für minderjährige Kinder:

  • Die Familienkasse übermittelt für Sie die Kontoverbindung an das BZSt, auf die Ihr Kindergeld zuletzt ausgezahlt worden ist
  • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

1 Tag

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 12.09.2024

Version

Technisch geändert am 18.11.2024

Stichwörter

Steuern, ELSTER, Anlegen, Anzeigen, Elster, Mein ELSTER, Identifikationsnummer, Bankverbindung ändern, Kontoverbindung, BZSt-Online-Portal, Bundeszentralamt für Steuern, IBAN, Bankverbindung, Bankdaten

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English