Steueridentifikationsnummer - Anzeige der Bankverbindung Entgegennahme
    99102170261000

    Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln

    Wenn Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre Bankverbindung für mögliche zukünftige Auszahlungen übermitteln möchten, stehen verschiedene Wege zur Verfügung.

    Beschreibung

    Der Bund hat einen Zahlungsweg geschaffen, um zukünftig staatliche Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger auf direktem Weg zu ermöglichen. Zu diesem Zweck benötigt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung.

    Wenn Sie dem BZSt Ihre Bankverbindung übermitteln, wird sie dort gespeichert. Mit der Speicherung Ihrer Bankverbindung ist keine Anmeldung, Warteliste oder dergleichen für etwaige zukünftige Zahlungen verbunden. Ob es solche Zahlungen geben wird, wer sie erhält und wie das Verfahren abläuft, hängt davon ab, welche Maßnahmen der Gesetzgeber zukünftig beschließt.

    Das BZSt speichert nur die zuletzt übermittelte Bankverbindung. Wenn sich Ihre Bankverbindung einmal ändert, genügt eine neue Mitteilung.

    Online-Dienste

    Bankverbindung mit "BZSt IBAN+"-App an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln

    ID: B100019_124615457

    Beschreibung

    Über die App "BZSt IBAN+ können Sie Ihre Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de

    Bankverbindung mit "Mein ELSTER" an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln

    ID: B100019_116204438

    Beschreibung

    Über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" können Sie Ihre Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), IBAN-Meldung

    Adresse

    Hausanschrift

    DGZ-Ring 12

    13086 Berlin

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    Sie verfügen über ein Konto aus dem europäischen Zahlungsraum (SEPA).

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung auf verschiedenen Wegen übermitteln:

    Über die App "BZSt IBAN+":

    • Laden Sie die App "BZSt IBAN+" für Apple- oder Android-Smartphones aus dem jeweiligen App-Store.
    • Übermitteln Sie Ihre Bankverbindung in der App an das BZSt.

    Über "Mein ELSTER":

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" und melden Sie sich an. 
    • Gehen Sie im Bereich "Mein ELSTER" auf "Alle Formulare" und wählen Sie das Formular "Meldung Ihrer Bankverbindung an das BZS "
    • Folgen Sie den Anweisungen.
    • Das System registriert die Änderung und speichert die neuen Daten ab.

    Durch Ihre Bank:

    • Sie beauftragen Ihre Bank, Ihre Bankverbindung an das BZSt zu übermitteln. Je nach Bank kann das zum Beispiel über Online-Banking, Telefonbanking, per Post oder persönlich in einer Filiale möglich sein. Erfragen Sie das gegebenenfalls bei Ihrer Bank.
    • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

    Durch eine bevollmächtigte Person:

    • Eine bevollmächtige Person übermittelt für Sie Ihre Kontoverbindung, beispielsweise eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.  

    Wenn für minderjährige Kinder Kindergeld gezahlt wird:

    • Die Familienkasse übermittelt für Sie die Kontoverbindung an das BZSt, auf die Ihr Kindergeld zuletzt ausgezahlt worden ist.
    • Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Werktage

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das BZSt leitet Ihre Bankverbindung nicht an die Finanzämter weiter. Wenn Sie in Steuersachen eine Bankverbindung an das Finanzamt übermitteln wollen, müssen Sie das weiterhin gesondert erledigen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 05.08.2025

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2025

    Stichwörter

    Bankdaten, BZSt, Direktauszahlungsmechanismus, Bankverbindung, Mein ELSTER, IBAN, Kontoverbindung, Elster, ELSTER, Steuern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de