Als Versicherungsunternehmen die Bestellung eines Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds melden
Ihr Versicherungsunternehmen hat ein neues Mitglied für den Verwaltungs- oder Aufsichtsrat bestellt? Dann müssen Sie dies unverzüglich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen.
Beschreibung
Als Versicherungsunternehmen unter Bundesaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müssen Sie der BaFin bestimmte Sachverhalte mitteilen. Unter anderem, wenn Sie ein Mitglied für den Aufsichts- oder Verwaltungsrat bestellt haben.
Die Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsrates müssen die Geschäftsleitung Ihres Unternehmens angemessen
- kontrollieren,
- überwachen und
- die Entwicklung des Unternehmens aktiv begleiten.
Dafür müssen sie jederzeit in der Lage sein, die vom Unternehmen getätigten Geschäfte zu verstehen, deren Risiken zu beurteilen und notfalls Änderungen in der Geschäftsführung durchzusetzen. Erforderlich sind dafür theoretische und praktische Kenntnisse in Versicherungsgeschäften.
Die BaFin beurteilt die Qualifikationen der Person anhand der eingereichten Unterlagen. Sie prüft, ob die Person zuverlässig und fachlich geeignet ist. Das setzt berufliche Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen voraus, die eine solide und umsichtige Kontrolle des Unternehmens gewährleisten.
Die eingereichten Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Meldung nicht älter als 3 Monate sein.
Online-Dienst
Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Postfachadresse
Postfach 1253
53002 Bonn
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Husarenstraße
Linie:- Straßenbahn: 61
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Husarenstraße
Linie:- Straßenbahn: 61
Kontakt
Fax: +49 228 4108-1550
Telefon Festnetz: +49 228 4108-0
E-Mail: fitandproper@bafin.de
E-Mail: poststelle@bafin.de
E-Mail: qes-posteingang@bafin.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Stichwörter
BaFin
erforderliche Unterlagen
- Anzeige Bestellung eines neuen Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds
- Lebenslauf der Person
- ausgefülltes Formular "Persönliche Erklärung mit Angaben zur Zuverlässigkeit"
- Führungszeugnis:
- "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde",
- "Europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" oder
- entsprechende Unterlagen aus dem Ausland
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- gegebenenfalls Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungen
- Übersicht über die Zusammensetzung des Organs
- Selbsteinschätzung der Person mindestens in den Themenfeldern:
- Kapitalanlage
- Versicherungstechnik
- Rechnungslegung
Voraussetzungen
Ihr Versicherungsunternehmen
- wird von der BaFin beaufsichtigt und
- eine Bestellung eines Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds ist erfolgt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Nutzen Sie online die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP), um der BaFin die Bestellung eines neuen Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds mitzuteilen:
- Rufen Sie das MVP-Portal der BaFin auf.
- Um für das Fachverfahren "Personenanzeigen VAG" Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP-Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren "Personenanzeigen VAG" anmelden.
- Nähere Informationen zur Benutzung des MVP-Portals entnehmen Sie dem zugehörigen Handbuch.
- Nähere Informationen zur Benutzung des Fachverfahrens "Personenanzeigen VAG" entnehmen Sie dem zugehörigen Informationsblatt.
- Wählen Sie das Fachverfahren "Personenanzeigen VAG" aus, laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie diese ab.
- Nach Eingang Ihrer Einreichung prüft die BaFin Ihre Unterlagen.
- Die BaFin kann gegebenenfalls weitere Unterlagen und Auskünfte anfordern.
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen durch die BaFin erhalten Sie eine elektronische Rückmeldung über das MVP-Portal. Dies kann eine Rückfrage oder eine Unbedenklichkeitsmitteilung sein.
Fristen
Innerhalb von 2 Wochen nach der Bestellung eines Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsrates, müssen Sie dies bei der BaFin anzeigen.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 18.08.2023
Stichwörter
Versicherungsunternehmen, Versicherungsaufsichtsgesetz, Versicherungsaufsicht, BaFin, Versicherungswesen, Verwaltungsrat, Pensionsfonds, Aufsichtsrat, Bestellung, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht