Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Postfachadresse
Postfach 1253
53002 Bonn
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Husarenstraße
Linie:- Straßenbahn: 61
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Husarenstraße
Linie:- Straßenbahn: 61
Kontakt
Fax: +49 228 4108-1550
Telefon Festnetz: +49 228 4108-0
E-Mail: fitandproper@bafin.de
E-Mail: poststelle@bafin.de
E-Mail: qes-posteingang@bafin.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Zuständigkeit für
Deutschland
- Absicht anzeigen, eine Geschäftsleiterin oder einen Geschäftsleiter einer Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen
- Als Geschäftsleiterin oder Geschäftsleiter eines Kreditinstituts Nebentätigkeiten anzeigen
- Als Kapitalverwaltungsgesellschaft die Auslagerung von Aufgaben mitteilen
- Als Versicherungsunternehmen die Bestellung eines Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds melden
- Änderungen an den Anlagebedingungen von Investmentfonds genehmigen lassen
- Anlagebedingungen für neu eingerichtete Investmentfonds genehmigen lassen
- Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen
- Bescheinigung über genehmigte Verwahrstelle für das Grundbuchamt beantragen
- Beschwerde gegen Finanzdienstleister einlegen
- Beschwerde gegen Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors einreichen
- Beschwerden rund um das Thema Basiskonto einreichen
- Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung einer Person für die Geschäftsleitung oder der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung informieren
- Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über die Absicht der Bestellung eines Geschäftsleiters oder die Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung informieren
- Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans informieren
- Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über neue, veränderte oder beendete bedeutende Beteiligungen an Banken und Finanzdienstleistungsinstituten informieren
- Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über neue, veränderte oder beendete Unternehmensbeteiligungen von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten informieren
- Erlaubnis für Finanzdienstleister beantragen
- Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft beantragen
- Erlaubnispflicht für Unternehmen im Finanzsektor feststellen
- Feststellung der Unbedenklichkeit neuer oder veränderter Versicherungsbedingungen von Pensionskassen
- Genehmigung beantragen für Änderung technischer Geschäftspläne für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen worden sind
- Genehmigung der Einführung eines technischen Geschäftsplan bei einer regulierten Pensionskasse oder Genehmigung der Änderung eines technischen Geschäftsplans beantragen
- Genehmigung erhalten, um die Verwaltung eines inländischen Sondervermögens zu übertragen
- Genehmigung für die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Versicherungsbedingungen von Pensionskassen beantragen
- Neu bestellte gesetzliche oder satzungsmäßige Vertretung sowie persönlich haftende Gesellschafter im Zuge einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut melden
- Neue oder ausscheidende Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder von Vermögensverwaltungsgesellschaften der BaFin melden
- Vertrieb von europäischen alternativen Investmentfonds oder Spezialfonds einer inländischen Kapitalverwaltungsgesellschaft an semi-professionelle oder professionelle Anlegerinnen und Anleger in Deutschland anzeigen
- Vertrieb von inländischen Publikums-AIF in Deutschland anzeigen
- Wahl und Wechsel von Verwahrstellen genehmigen lassen
- Zugang beantragen, um Prospekte zu Wertpapieren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzureichen
Stichwörter
BaFin