Verbraucherbeschwerden über Annullierung, Verspätung, Nichtbeförderung, Herab-/Höherstufung Entgegennahme

    Anzeige zu einer Flugreise aufgrund von Annullierung, Verspätung, Nichtbeförderung, Höherstufung oder Herabstufung erstatten

    Sie waren bei einer Flugreise von einer Annullierung, Verspätung, unfreiwilligen Nichtbeförderung oder einer Beförderung in einer niedrigeren oder höheren als der gebuchten Buchungsklasse betroffen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anzeige erstatten.

    Beschreibung

    Als Fluggast haben Sie die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten, wenn Ihre Rechte bei folgenden Ereignissen auf Flugreisen verletzt wurden:

    • Annullierung
    • Verspätung
    • Nichtbeförderung
    • Höherstufung und Herabstufung

    Je nach Schwere der Situation muss Ihnen das Luftfahrtunternehmen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erbringen. Die Luftfahrtunternehmen sind auch verpflichtet, Flugreisende über ihre Fluggastrechte zu informieren.

    Wenn Sie sich in Ihren Fluggastrechten verletzt sehen, können Sie eine Anzeige beim Luftfahrt-Bundesamt einreichen. Geben Sie dabei alle notwendigen Details im Anzeigeformular an.

    Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verordnung kann das Luftfahrt-Bundesamt Sanktionen in Form von Geldbußen gegen das Luftfahrtunternehmen festlegen. Durch die Geldbußen soll verhindert werden, dass sich zukünftig Verstöße wiederholen.

    Davon unabhängig sind Ihre möglichen zivilrechtlichen Ansprüche, wie beispielsweise die Zahlung einer Ausgleichsleistung.

    Das Luftfahrt-Bundesamt ist weder befugt, Sie bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen aus der Verordnung gegenüber dem Luftfahrtunternehmen zu unterstützen, noch Sie diesbezüglich zu beraten. Individuelle Ansprüche gegenüber dem Luftfahrtunternehmen müssen Sie im kostenlosen Schlichtungsverfahren oder erforderlichenfalls vor Gericht selbst durchsetzen.

    Online-Dienst

    Anzeige zu einer Flugreise aufgrund von Annullierung, Verspätung, Nichtbeförderung, Höherstufung oder Herabstufung online erstatten

    ID: B100019_109318262

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    Fax: +49 531 2355-9099

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat Z 5 "Nationale Durchsetzungs- und Beschwerdestelle Fluggastrechte / Bürger-Service-Center"

    Öffnungszeiten

    Telefonische Sprechzeiten: Montag: 10:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 10:00 - 13:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355115

    Fax: +49 531 23552599

    E-Mail: fluggastrechte@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Vermeidung von zusätzlichen Nachfragen und zur erforderlichen Sachverhaltsaufklärung und Nachweisführung sollten Sie folgende Unterlagen der Anzeige beifügen:

    • Buchungs- beziehungsweise Reiseunterlagen
    • Schriftverkehr mit dem Luftfahrtunternehmen
    • Nachweise zu entstandenen Kosten

    Unterlagen, die bei Bevollmächtigung erforderlich sind:

    • Vertretungsbefugnis

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall gegebenenfalls erforderlich sind, können Sie dem Anzeigeformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    Sie können Anzeige erstatten, wenn einer dieser Fälle eingetreten ist und Sie in diesem Zusammenhang nicht oder nicht ausreichend entschädigt oder betreut wurden:

    • bei Streichung beziehungsweise Annullierung des gesamten Fluges
    • bei Abflugverspätung von mindestens 2 Stunden oder verspäteter Ankunft des Fluges am Endziel um mindestens 3 Stunden
    • bei Nichtbeförderung, das heißt Verweigerung der Mitnahme auf dem von Ihnen gebuchten Flug
    • bei Herabstufung, das heißt Beförderung in einer niedrigeren als der gebuchten Beförderungsklasse ohne hierfür eine entsprechende Erstattung erhalten zu haben
    • bei Höherstufung, das heißt Beförderung in einer höheren als der gebuchten Beförderungsklasse gegen eine Zuzahlung

    Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben bereits eine schriftliche Beschwerde an das Luftfahrtunternehmen geschickt und es wurde darauf nicht oder nur unzureichend reagiert. Das Luftfahrtunternehmen sollte eine ausreichende Zeit zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde haben, bevor Sie sich an das Luftfahrt-Bundesamt wenden.
    • Das Flugdatum liegt nicht mehr 2 Jahre zurück.
    • Sie stimmen zu, dass Ihre Anzeige im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens als Zeugenaussage gegen das Luftfahrtunternehmen eingesetzt wird.

    Die Anzeige kann von jeder natürlichen und juristischen Person erstattet werden.

    Mit einer Befugnis kann die Anzeige auch in Vertretung erstattet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es gibt keinen Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    Um eine Anzeige zu einer Flugreise aufgrund von Annullierung, Verspätung, Nichtbeförderung, Höherstufung oder Herabstufung zu erstatten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Sie reichen die Beschwerde zunächst beim betroffenen Luftfahrtunternehmen ein.
    • Wenn Sie von dort innerhalb einer angemessenen Frist keine Antwort erhalten oder die Antwort für Sie nicht zufriedenstellend ist, können Sie eine Anzeige beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen.
    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen. Alternativ können Sie Ihre Anzeige sowie die Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post an das LBA übersenden.
    • Nach Eingang der Anzeige erhalten Sie vom LBA eine Eingangsbestätigung mit einer Referenznummer.
    • Wenn eine andere nationale Beschwerde und Durchsetzungsstelle für Ihren Fall zuständig ist, leitet das LBA Ihre Anzeige weiter und unterrichtet Sie darüber.
    • Das LBA prüft den Sachverhalt und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
    • Ergibt die Prüfung einen möglichen Verstoß, kann das LBA ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen das betroffene Unternehmen einleiten.
    • Bei nachgewiesenen Verstößen kann ein Bußgeld verhängt werden.
    • Über den Abschluss der Bearbeitung werden Sie vom LBA unterrichtet.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Jahre (Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) kann nur innerhalb von 2 Jahren nach dem Datum des Ereignisses tätig werden.)

    Bearbeitungsdauer

    Mehr als 6 Monate bei Fällen, die ein Rechtsverfahren nach sich ziehen.

    3 bis 4 Monate (bei eindeutigen Fällen)

    5 bis 6 Monate (bei komplexen Fällen)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Flugscheinkostenerstattung, Beförderungsverweigerung, Betreuungsleistungen, Fluggast, Ausfall, beschweren, verspätet, Verbraucherschutz, höherstufen, Flugverspätung, Beförderungsklasse, ersatzbefördert, Fliegen, Fluggesellschaft, Flug, Ausgleichszahlung, Ticketkosten, Höherstufung, Verspätung, Tarif, nichtbefördert, Herabstufung, herabstufen, Ersatzbeförderung, höhergestuft, Luftfahrtunternehmen, Anzeige, Verweigerung, Ticketkostenerstattung, herabgestuft, Flugklasse, Anzeigen, Entgegennahme, Flugreise, Flugausfall, Ausgleichsleistung, Beschwerde, Annullierung, Flugscheinkosten, annullieren, Nichtbeförderung, Unterstützungsleistungen, Fluggastrechte, Mitnahmeverweigerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English