Registrierung im Webportal goAML
Wenn Sie als verpflichtete Person Anhaltspunkte für Geldwäsche und / oder Terrorismusfinanzierung elektronisch melden wollen, müssen Sie sich im Webportal der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren.
Beschreibung
Als Angehörige oder Angehöriger bestimmter Personengruppen im Finanz- und Nichtfinanzsektor sind Sie verpflichtet, eine elektronische Meldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion (GZD) abzugeben, wenn Sie einen Verdacht auf Geldwäsche haben. Dazu gehören beispielsweise:
- Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
- Agenten
- Versicherungsinstitute
Für die Abgabe der Meldung müssen Sie sich vorher beim Webportal goAML (AML: Anti Money Laundering) registrieren.
Online-Dienst
Registrierungsantrag für Webportal goAML
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Identifizierung
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100761
01077 Dresden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 44834-530(Anfragen auf Englisch)
Fax: +49 351 44834-590
Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)
Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
E-Mail: info.privat@zoll.de
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Internet
Generalzolldirektion (GZD), Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 85 05 55
51030 Köln
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 44834556
Fax: +49 228303 98539
E-Mail: info.fiu@zoll.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Identifizierung durch Personalausweis- oder Reisepasskopie:
Wichtig ist, dass die Angaben über Gültigkeit des Dokuments sowie Ausweisnummer, Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit ersichtlich sind. Die Angabe der Privatanschrift wird nicht gefordert.
Identifizierung durch alternative Dokumente:
Juristische Person beziehungsweise Personengesellschaft:
- das zur Vertretung berechtigte Organ (zum Beispiel ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft) kann der FIU Ihre Identität schriftlich bestätigen
Natürliche Person:
- Registrierungsantrag (über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (FMS)) mit durch zuständige Bundes,- Landes- oder Kommunalbehörde beglaubigter Unterschrift
Sonstige Registrierungsdokumente:
Verpflichtete mit Geldwäschebeauftragten:
- Bestellungsurkunde dem Registrierungsantrag
- Gewerbeanmeldung
Verpflichtete ohne Geldwäschebeauftragten:
- Formular 033571 "Anlage zum Antrag auf Registrierung für das IT-Verfahren goAML; Beauftragung - FIU -"
- Gewerbeanmeldung
Formulare
Formulare: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
Sie haben einen Verdacht auf Geldwäsche und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:
- Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
- Agenten und E-Geld-Agenten
- selbstständige Gewerbetreibende, die im Namen eines Zahlungsdienstleisters Zahlungsdienste ausführen oder E-Geld eines Kreditinstituts vertreiben oder rücktauschen
- andere Finanzunternehmen, deren Haupttätigkeit zum Beispiel Geldmaklergeschäfte sind
- Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlerinnen oder Versicherungsvermittler, soweit sie jeweils Lebensversicherungstätigkeiten, Unfallversicherungen oder Darlehen anbieten oder vermitteln
- Kapitalverwaltungsgesellschaften
- Freiberuflich tätige Personen aus dem rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Bereich, soweit sie für ihren Mandantinnen und Mandanten an der Planung oder Durchführung von Geschäften, zum Beispiel der Verwaltung von Vermögenswerten, mitwirken oder im Namen und auf Rechnung der Mandantschaft Finanz- oder Immobilientransaktionen durchführen (zum Beispiel: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Rechtsbeistände, Lohnsteuerhilfevereine)
- Dienstleistende Personen für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänderinnen oder Treuhänder, die nicht den vorgenannten Berufen angehören, wenn sie für Dritte Dienstleistungen erbringen, zum Beispiel die Gründung einer juristischen Person oder Personengesellschaft
- Immobilienmaklerinnen und Immobilienmarkler
- Personen aus den Bereichen Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen
- mit Gütern handelnde Personen
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Absatz 1 Satz 2 Geldwäschegesetz (GwG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 59 Abs. 6 Geldwäschegesetz (GwG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Es werden keine anfechtbaren Verwaltungsakte erstellt und bekanntgegeben.
Bei der Registrierung in goAML handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen Realakt. Rechtsbehelfe gegen die Registrierung sind nicht vorgesehen.
Verfahrensablauf
Bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben können, müssen Sie sich einmalig im Webportal goAML registrieren. Gehen Sie dafür wie folgt vor:
- Rufen Sie das Webportal goAML auf.
-
Klicken Sie auf "Registrieren".
- Bei einer neuen Registrierung als hauptverantwortliche Person wählen Sie bitte immer "Registrieren als Verpflichteter oder meldende Behörde" aus.
- Wenn Sie sich als Nebennutzerin oder Nebennutzer für eine bereits registrierte Organisation im Webportal einloggen wollen, wählen Sie "Registrieren als bereits registrierte Organisation". Beachten Sie in diesem Fall, dass Sie eine E-Mail-Adresse nur einmal verwenden können.
- Sie melden sich in jedem Fall immer als Organisation in goAML an, unabhängig davon, ob Sie eine natürliche oder juristische Person sind. Geben Sie die Daten der hauptverantwortlichen beziehungsweise nebenverantwortlichen Person ein.
- Folgen Sie den weiteren Schritten im Formular und laden Sie ein notwendiges Verifizierungsdokument hoch. Nach erfolgreicher Registrierung wird die Kopie des übermittelten Dokuments unverzüglich durch die FIU vernichtet.
- Senden Sie das Formular ab.
- Sie erhalten eine Bestätigung über den Versand per E-Mail
- Die FIU prüft Ihre Registrierung und schaltet Ihren Zugang frei.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Freischaltung und weitere Informationen zum Webportal goAML und zum Thema Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung per E-Mail.
Jetzt können Sie sich im Webportal goAML anmelden und eine Verdachtsmeldung abgeben.
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Tage (Die Bearbeitungsdauer ist in Werktagen angegeben. Die Freischaltung erfolgt innerhalb der oben genannten Dauer, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.)
Kosten
Die Registrierung ist kostenlos. Sie müssen eventuell mit Kosten für die Beschaffung der Verifizierungsdokumente rechnen.: Verwaltungsgebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Alle Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) müssen sich spätestens ab dem 01. Januar 2024 bei der FIU registrieren. Diese Pflicht kann auch schon früher gelten, wenn der neue Informationsverbund der FIU vor dem 01. Januar 2024 in Betrieb genommen wird. Die Inbetriebnahme wird durch das BMF im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Weitere Informationen
- Fachliche Informationen zu Verdachtsmeldungen auf der Internetseite der ZollverwaltungKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zum Webportal goAML auf der Internetseite der ZollverwaltungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 04.02.2022
Stichwörter
Verpflichtete, Meldung, Zahlungsinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Webportal, E-Geld-Institut, Finanzen, Finanzunternehmen, Kreditinstitut, Money Laundering, Lotterie, Geldwäschegesetz, Versicherung, Finanztransaktionsuntersuchungen, Meldepflichtige, Registrierung, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Geldwäsche, goAML, Glücksspiel, Verpflichtung, Immobilienmakler