• Pulsnitz (Landkreis Bautzen, Sachsen)
Auswahl oder Wechsel der Verwahrstelle Genehmigung

Wahl und Wechsel von Verwahrstellen genehmigen lassen

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft müssen Sie grundsätzlich jede Wahl und jeden Wechsel zu einer neuen Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.

Beschreibung

Verwahrstellen dienen zur Verwahrung von Vermögensgegenständen von Investmentvermögen. Als Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie frei wählen, welche Verwahrstellen Sie für Ihre Dienstleistungen nutzen, sofern die Verwahrstelle die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Allerdings müssen Sie grundsätzlich jede Wahl und jeden Wechsel einer neuen Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.

Außerdem kann die BaFin Ihnen einen Wechsel der Verwahrstelle auferlegen, wenn die Verwahrstelle ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt oder ihr Anfangskapital die vorgeschriebene Mindesthöhe unterschreitet.

Online-Dienst

Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

ID: B100019_103855150

Beschreibung

Das MVP Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachzukommen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • SEPA-Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Adresse

Postfachadresse

Postfach 500154

60306 Frankfurt am Main

Postfachadresse

Postfach 1253

53002 Bonn

Hausanschrift

Marie-Curie-Straße 24-28

60439 Frankfurt am Main

Anschrift Frankfurt am Main

Haltestellen

  • Haltestelle: Husarenstraße
    Linie:
    • Straßenbahn: 61
Hausanschrift

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Anschrift Bonn

Haltestellen

  • Haltestelle: Husarenstraße
    Linie:
    • Straßenbahn: 61

Kontakt

Fax: +49 228 4108-1550

Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

E-Mail: fitandproper@bafin.de

E-Mail: poststelle@bafin.de

E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Stichwörter

BaFin

Version

Technisch geändert am 11.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Anzeige Auswahl oder Wechsel der Verwahrstelle
  • Fügen Sie der Anzeige eine Aufzählung der zu verwaltenden Investmentvermögen einschließlich Angaben zur neuen Verwahrstelle bei.
  • Bei Bestellung einer Verwahrstelle für ein OGAWInvestmentvermögen, zu der eine Gruppenverbindung besteht, fügen Sie einen Bericht in Bezug auf die Pflichten der Verwahrstellen bei.
  • Sofern das betreffende Institut oder die Zweigniederlassung nicht bereits mit Genehmigung der BaFin als Verwahrstelle für Investmentvermögen der gleichen Art tätig ist beziehungsweise auf Anforderung der BaFin, fügen Sie folgende Unterlagen bei:
    • Lebensläufe der für die Verwahrstellenfunktionen zuständigen Geschäftsleitung, es sei denn, diese liegen der BaFin bereits vor und sind nicht älter als 1 Jahr  
    • Geschäftsplan 
    • Darstellung der organisatorischen Vorkehrungen einschließlich der personellen Struktur und Ausstattung  
    • Verwahrstellenvertrag, gegebenenfalls in der final verhandelten Fassung
    • gegebenenfalls Bestätigung der Zweigniederlassung über die Prüfung 

Voraussetzungen

Sie wollen ein neues Investmentvermögen auflegen beziehungsweise für ein bestehendes Investmentvermögen die Verwahrstelle wechseln.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. 
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • Bei fehlender Abhilfe verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Wahl oder den Wechsel zu einer neuen Verwahrstelle beantragen wollen, nutzen Sie hierfür online die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin:

  • Melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten auf der MVP an. 
    • Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf der MVP.
  • Wählen Sie das Fachverfahren "Anzeigeverfahren KAGB - Fonds".
    • Beachten Sie, dass Sie zum Fachverfahren angemeldet sein müssen. Wenn Sie noch nicht angemeldet sind, können Sie dies in der Rubrik "Fachverfahren" ("Fachverfahren beantragen") nachholen.
  • Wählen Sie "Meldung einreichen" und füllen Sie den OnlineAntrag aus. 
  • Laden Sie nach erfolgter Freischaltung die erforderlichen Dokumente hoch. Übermitteln Sie alle Dokumente ausschließlich über die MVP. 
  • Nach erfolgreicher Übermittlung der Dokumente erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung der BaFin.
  • Die BaFin prüft Ihr Anliegen.
  • Wenn die Unterlagen vollständig sind und die Wahl oder der Wechsel der Verwahrstelle den gesetzlichen Anforderungen entspricht, erhalten Sie eine schriftliche Genehmigung der BaFin.

Fristen

Sie müssen die Genehmigung haben, bevor Sie die Verwahrstelle beauftragen.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen (Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, wenn das betreffende Institut bereits als Verwahrstelle für Investmentvermögen der gleichen Art tätig ist.)

Kosten

Wenn die Verwahrstelle oder der Treuhänder bereits Gegenstand einer Genehmigung oder Prüfung war: 302,00 Euro Wenn die Verwahrstelle oder der Treuhänder noch nicht Gegenstand einer Genehmigung oder Prüfung war: Gebühr nach Zeitaufwand: Gebühr 302.00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 05.07.2023

Version

Technisch geändert am 22.07.2024

Stichwörter

gemeinsame Anlagen, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Fonds, Wertpapiere, Verwahrung, Investmentfonds, OGAW, Investmentvermögen, Organismen, alternative Investmentfonds, AIF

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English