Vertriebsbescheinigung (§§ 312 Abs. 6 und 335 KAGB) Ausstellung

    Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen

    Als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren- Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Alternative Investmentfonds Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie eine Vertriebsbescheinigung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.

    Beschreibung

    Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen

    • inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
    • inländischen alternative Investmentfonds (AIF).

    Online-Dienst

    Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    ID: B100019_103855150

    Beschreibung

    Das MVP Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachzukommen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    53002 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61
    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: fitandproper@bafin.de

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    BaFin

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    BaFin-Verbrauchertelefon

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 2 100500(aus Deutschland)

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 29970299(aus dem Ausland)

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird. 

    Verfahrensablauf

    • Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
    • Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
    • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
    • Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
    • Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen (Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel ungefähr 2 Wochen.)

    Kosten

    Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 205,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).: Gebühr 205.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 18.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Vertrieb, Vertriebsbescheinigung, Organismen gemeinsame Anlagen Wertpapieren, Alternativer Investmentfonds, alternative Investmentfonds, Publikums-AIF, KVG, Bescheinigung, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Antrag, BaFin, EU-AIF, Investmentfonds, OGAW, MVP Portal, AIF, EU-Verwaltungsgesellschaft, Alternative Investment Fund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English