• Agethorst (Landkreis Steinburg, Schleswig-Holstein)
Vertriebsbescheinigung (§§ 312 Abs. 6 und 335 KAGB) Ausstellung

Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen

Als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren- Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Alternative Investmentfonds Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie eine Vertriebsbescheinigung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.

Beschreibung

Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen

  • inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
  • inländischen alternative Investmentfonds (AIF).

Online-Dienst

Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

ID: B100019_103855150

Beschreibung

Das MVP Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachzukommen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • SEPA-Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Adresse

Postfachadresse

Postfach 500154

60306 Frankfurt am Main

Postfachadresse

Postfach 1253

53002 Bonn

Hausanschrift

Marie-Curie-Straße 24-28

60439 Frankfurt am Main

Anschrift Frankfurt am Main

Haltestellen

  • Haltestelle: Husarenstraße
    Linie:
    • Straßenbahn: 61
Hausanschrift

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Anschrift Bonn

Haltestellen

  • Haltestelle: Husarenstraße
    Linie:
    • Straßenbahn: 61

Kontakt

Fax: +49 228 4108-1550

Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

E-Mail: fitandproper@bafin.de

E-Mail: poststelle@bafin.de

E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Stichwörter

BaFin

Version

Technisch geändert am 11.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

BaFin-Verbrauchertelefon

Öffnungszeiten

Montag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0800 2 100500(aus Deutschland)

Fax: +49 228 4108-1550

Telefon Festnetz: +49 228 29970299(aus dem Ausland)

Version

Technisch geändert am 16.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Öffnungszeiten

Montag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 18.00 Uhr

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 16.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird. 

Verfahrensablauf

  • Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
  • Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
  • Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
  • Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

2 Wochen (Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel ungefähr 2 Wochen.)

Kosten

Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 205,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).: Gebühr 205.00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 18.08.2023

Version

Technisch geändert am 22.07.2024

Stichwörter

Organismen gemeinsame Anlagen Wertpapieren, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Vertriebsbescheinigung, OGAW, Alternative Investment Fund, AIF, alternative Investmentfonds, EU-AIF, KVG, Publikums-AIF, Bescheinigung, Vertrieb, MVP Portal, Investmentfonds, Antrag, Alternativer Investmentfonds, EU-Verwaltungsgesellschaft, BaFin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English