Bescheinigung für Immobilien-Sondervermögen, inländ. Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen und geschlossene Publikums-AIF, für deren Rechnung die KVG Immobilien erwerben dürfen (Grundbuchamtbescheinigung) gemäß § 246 Abs. 2 KAGB und § 264 Abs. 2 KAGB Ausstellung

    Bescheinigung über genehmigte Verwahrstelle für das Grundbuchamt beantragen

    In einigen Fällen benötigen Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für ein Investmentvermögen, das Immobilien erworben hat, eine Bescheinigung über die Bestellung der Verwahrstelle zur Vorlage beim Grundbuchamt (Grundbuchamtbescheinigung).

    Beschreibung

    Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Immobilien für

    • Immobilien-Sondervermögen,
    • inländische Spezial-Alternative Investmentfonds (Spezial-AIF) mit festen Anlagebedingungen und
    • geschlossene Publikums-Alternative Investmentfonds (Publikums-AIF)

    erwerben oder veräußern, müssen Sie die zuständige Verwahrstelle in das Grundbuch eintragen lassen beziehungsweise später deren Berechtigung zur Zustimmung zu einer Veräußerung nachweisen.

    Um gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen zu können, dass die Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt wurde, benötigen Sie eine Grundbuchamtbescheinigung. Diese können Sie bei der BaFin über das Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) online beantragen.

    Online-Dienst

    Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    ID: B100019_103855150

    Beschreibung

    Das MVP Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachzukommen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    53002 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61
    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: fitandproper@bafin.de

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    BaFin

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag
    • bei Vertretung: Vollmacht der antragstellenden KVG

    Voraussetzungen

    • Die Verwahrstelle wurde von der BaFin genehmigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es stehen keine Rechtsbehelfe zur Verfügung.

    Verfahrensablauf

    Die Grundbuchamtbescheinigung können Sie formlos über das MVP Portal beantragen.

    • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf der MVP an.
      • Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf der MVP.
    • Geben Sie in Ihrem Antrag den genauen Namen des Investmentvermögens und gegebenenfalls dessen vorherige Namensbezeichnungen sowie das für die Beaufsichtigung zuständige Referat an.
    • Senden Sie den Antrag über das MVP Portal an die BaFin. 
    • Sie erhalten die Bescheinigung als PDF-Datei nach Prüfung über das MVP Portal.

    Fristen

    Die Grundbuchamtbescheinigung muss Ihnen vor Eintragung ins Grundbuch vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen (Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.)

    Kosten

    Gebühr 202.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 13.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Grundbuchamt, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Finanzaufsicht, Grundbucheintrag, Grundstückserwerb, Verwahrstelle, AIF, KAGB, Grundstücksveräußerung, KVG, Spezial-AIF, Immobilienkauf, Immobilienverkauf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English