Bescheinigung über genehmigte Verwahrstelle für das Grundbuchamt beantragen
In einigen Fällen benötigen Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für ein Investmentvermögen, das Immobilien erworben hat, eine Bescheinigung über die Bestellung der Verwahrstelle zur Vorlage beim Grundbuchamt (Grundbuchamtbescheinigung).
Beschreibung
Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Immobilien für
- Immobilien-Sondervermögen,
- inländische Spezial-Alternative Investmentfonds (Spezial-AIF) mit festen Anlagebedingungen und
- geschlossene Publikums-Alternative Investmentfonds (Publikums-AIF)
erwerben oder veräußern, müssen Sie die zuständige Verwahrstelle in das Grundbuch eintragen lassen beziehungsweise später deren Berechtigung zur Zustimmung zu einer Veräußerung nachweisen.
Um gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen zu können, dass die Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt wurde, benötigen Sie eine Grundbuchamtbescheinigung. Diese können Sie bei der BaFin über das Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) online beantragen.
Online-Dienst
Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Postfachadresse
Postfach 1253
53002 Bonn
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Husarenstraße
Linie:- Straßenbahn: 61
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Husarenstraße
Linie:- Straßenbahn: 61
Kontakt
Fax: +49 228 4108-1550
Telefon Festnetz: +49 228 4108-0
E-Mail: fitandproper@bafin.de
E-Mail: poststelle@bafin.de
E-Mail: qes-posteingang@bafin.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Stichwörter
BaFin
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- bei Vertretung: Vollmacht der antragstellenden KVG
Voraussetzungen
- Die Verwahrstelle wurde von der BaFin genehmigt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es stehen keine Rechtsbehelfe zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Die Grundbuchamtbescheinigung können Sie formlos über das MVP Portal beantragen.
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf der MVP an.
- Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf der MVP.
- Geben Sie in Ihrem Antrag den genauen Namen des Investmentvermögens und gegebenenfalls dessen vorherige Namensbezeichnungen sowie das für die Beaufsichtigung zuständige Referat an.
- Senden Sie den Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
- Sie erhalten die Bescheinigung als PDF-Datei nach Prüfung über das MVP Portal.
Fristen
Die Grundbuchamtbescheinigung muss Ihnen vor Eintragung ins Grundbuch vorliegen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen (Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.)
Kosten
Gebühr 202.00 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 13.10.2023
Stichwörter
Grundbucheintrag, AIF, KVG, Spezial-AIF, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Immobilienverkauf, Grundbuchamt, Verwahrstelle, Grundstücksveräußerung, Immobilienkauf, Grundstückserwerb, KAGB, Finanzaufsicht