• Leutkirch im Allgäu (Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg)
Änderungsgenehmigung von offenen Publikumsinvestmentvermögen und geschlossenen inländischen Publikums-AIF einschließlich Teilinvestmentvermögen und Teilgesellschaftsvermögen Genehmigung

Änderungen an den Anlagebedingungen von Investmentfonds genehmigen lassen

Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft die Anlagebedingungen Ihres Investmentfonds anpassen, müssen Sie die geänderten Anlagebindungen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.

Beschreibung

Laut gesetzlicher Definition gilt als Investmentvermögen ein Organismus für gemeinsame Kapitalanlagen, der von einer Anzahl von Anlegerinnen und Anlegern Kapital sammelt, um es entlang einer fixen Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anlegerinnen und Anleger zu investieren. Nicht als Investmentvermögen gelten operativ tätige Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), Investmentaktiengesellschaft oder offene Investmentkommanditgesellschaft, müssen Sie geänderte Anlagebindungen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.

In den Anlagebedingungen sind unter anderem geregelt:

  • das Verhältnis zwischen Ihnen als Vermögensverwaltungsgesellschaft und den Anlegerinnen und Anlegern
  • Name und Sitz Ihrer Vermögensverwaltungsgesellschaft
  • nach welchen Grundsätzen Vermögensgegenstände ausgewählt und erworben werden
  • welche Eigentumsverhältnisse bei Sondervermögen vorliegen
  • welche Voraussetzungen für die Rücknahme und den Umtausch von Anteilen oder Aktien gelten
  • ob Erträge des Investmentvermögens ausgeschüttet oder reinvestiert werden
  • nach welchen Grundsätzen Teilinvestmentvermögen gebildet werden
  • ob und welche Kosten von Anlegerinnen und Anlegern entrichten müssen, zum Beispiel Ausgabeaufschläge, Verwaltungsgebühren, Rücknahmegebühren

Erst wenn die geänderten Anlagebedingungen von der BaFin genehmigt worden sind, dürfen Sie sie Ihrem Verkaufsprospekt beifügen. Darüber hinaus müssen Sie die Änderungen der Öffentlichkeit in der jeweils geltenden Fassung auf Ihrer Internetseite zugänglich machen. 

Online-Dienst

Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

ID: B100019_111005188

Beschreibung

Die MVP bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachzukommen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • SEPA-Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Adresse

Postfachadresse

Postfach 500154

60306 Frankfurt am Main

Postfachadresse

Postfach 1253

53002 Bonn

Hausanschrift

Marie-Curie-Straße 24-28

60439 Frankfurt am Main

Anschrift Frankfurt am Main

Haltestellen

  • Haltestelle: Husarenstraße
    Linie:
    • Straßenbahn: 61
Hausanschrift

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Anschrift Bonn

Haltestellen

  • Haltestelle: Husarenstraße
    Linie:
    • Straßenbahn: 61

Kontakt

Fax: +49 228 4108-1550

Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

E-Mail: fitandproper@bafin.de

E-Mail: poststelle@bafin.de

E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Stichwörter

BaFin

Version

Technisch geändert am 11.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Anlagebedingungen
  • Kopie der Satzung
  • Gegebenenfalls Kopie des Gesellschaftsvertrages

Formulare

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein 

Voraussetzungen

Sie können die Genehmigung nur beantragen, wenn es sich bei Ihrer Verwaltungsgesellschaft 

  • um eine Kapitalverwaltungsgesellschaft handelt, die die betroffene Art von Investmentvermögen verwalten darf oder
  • um eine Europäische Union (EU) - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) - Verwaltungsgesellschaft handelt, die von den zuständigen Stellen ihres Herkunftsmitgliedstaates eine Zulassung zur Verwaltung von OGAW-Investmentvermögen erhalten haben, deren Verwaltung in Deutschland beabsichtigt wird.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Im Fall einer Ablehnung der Anlagebedingungen durch die BaFin: Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
  • bei fehlender Abhilfe: verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Eine Genehmigung für Änderungen an den Anlagebedingungen eines Investmentfonds können Sie online beantragen:

  • Erstellen Sie ein formloses Anschreiben, in dem Sie die Änderungsgenehmigung beantragen.
  • Senden Sie den Antrag einschließlich der geänderten Anlagebedingungen über das MVP Portal an die BaFin.
  • Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüft die BaFin, ob Ihre Angaben vollständig sind, und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an. Ferner kann die BaFin Änderungen an den eingereichten Anlagebedingungen verlangen, wenn diese nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen.
  • Wenn Sie eine Eingangsbestätigung der BaFin wünschen, müssen Sie dies gesondert beantragen.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
  • Darüber hinaus erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die BaFin hat 4 Wochen Zeit, die Änderungsgenehmigung zu erteilen.

Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, teilt Ihnen die BaFin innerhalb von 4 Wochen die Gründe mit und fordert fehlende oder geänderte Angaben oder Unterlagen an. Hält die BaFin beide Fristen nicht ein, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.

Kosten

Gebühr wird je Tatbestand erhoben.: Verwaltungsgebühr 514.00 EUR

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 28.11.2023

Version

Technisch geändert am 22.07.2024

Stichwörter

AIF, Investmentvermögen, Investment, Investmentaktiengesellschaft, Inländische Investmentvermögen, Investmentkommanditgesellschaft, Anlagebedingungen, Vermögensverwaltung, alternative Investmentfonds, Publikums-AIF, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Investmentgesellschaft, Publikumsinvestmentvermögen, KVG, Kapitalanlage, OGAW

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English