Zugang zum MVP-Portal Fachverfahren zur Einreichung von Wertpapierprospekten, Vermögensanlagen-Verkaufsprospekten, Wertpapier-Informationsblättern und Vermögensanlagen-Informationsblättern Erteilung

    Zugang beantragen, um Prospekte zu Wertpapieren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzureichen

    Sie wollen einen Prospekt zu Wertpapieren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einreichen? Dann benötigen Sie einen Zugang zu dem entsprechenden Fachverfahren.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland Wertpapiere öffentlich anbietet, muss es einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Dieser muss alle Angaben enthalten, die notwendig sind, um die Wertpapiere beurteilen zu können.
    Der Prospekt wird über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht. Bitte reichen Sie ihn dort ein. Auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin gibt es zu diesem Zweck das Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)". Um es nutzen zu können, müssen Sie einen Zugang beantragen.
    Das Verfahren gilt für

    • Direktmeldende:
      • Emittenten, also Unternehmen, die Wertpapiere ausgeben
      • Anbieterinnen und Anbieter
      • Zulassungsantragstellerinnen oder -steller beziehungsweise deren Ansprechperson
    • Drittmeldende: Berechtigte Dritte, beispielsweise eine Rechtsanwaltskanzlei oder deren Ansprechperson

    Wenn Sie nicht mehr oder in anderer Funktion für Ihr Unternehmen arbeiten, müssen Sie sich von dem Fachverfahren abmelden. Ihr Unternehmen sollte die BaFin darüber schriftlich informieren.

    Online-Dienst

    Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    ID: B100019_103855150

    Beschreibung

    Das MVP Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachzukommen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    53002 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61
    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: fitandproper@bafin.de

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    BaFin

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Abteilung WA 5

    Adresse

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24 - 28

    60439 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Es ist kein Publikumsverkehr vorgesehen.

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-63110

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0(Es gibt keine Sprechzeiten.)

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), MVP-Antragsverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Str. 24 - 28

    60439 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Es ist kein Publikumsverkehr vorgesehen.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Direktmeldende:

    • Antrag zum Fachverfahren mit Unterschrift der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters beziehungsweise der Ansprechperson
    • Bestätigungsschreiben des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers
      • Das Schreiben bestätigt, dass einzelne oder mehrere Mitarbeitende beziehungsweise Ansprechpersonen befugt sind, Dokumente elektronisch einzureichen. Nur gültig mit Unterschrift von einzel- oder gesamtvertretungsberechtigten Personen des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers.
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung des oder der Unterzeichnenden des Bestätigungsschreibens
      • zum Beispiel Handelsregisterauszug des Emittenten, Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers

    Drittmeldende:

    • Antrag zum Fachverfahren mit Unterschrift der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters beziehungsweise der Ansprechperson
    • Vollmacht des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers
      • Die Vollmachtbestätigt, dass einzelne oder mehrere Mitarbeitende beziehungsweise Ansprechpersonen befugt sind, für den Emittenten, die Anbieterin oder den Anbieter, die Zulassungsantragstellerin oder den Zulassungsantragssteller Dokumente elektronisch einzureichen. Nur gültig mit Unterschrift von einzel- oder gesamtvertretungsberechtigten Personen des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers.
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung des oder der Unterzeichnenden des Bestätigungsschreibens
      • zum Beispiel Handelsregisterauszug des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers

    Ausländische Direktmeldende:

    • die in den oben genannten Abschnitten zu Direkt- und Drittmeldenden genannten Dokumente, entsprechender Nachweis gegebenenfalls mit Apostille

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie sind im Zusammenhang mit Wertpapieren:

    • Emittent, also ein Unternehmen, das Wertpapiere ausgibt
    • Anbieter
    • Zulassungsantragstellerin oder -steller beziehungsweise dessen Ansprechperson oder
    • Berechtigter Dritter oder dessen Ansprechperson

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • finanzgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie den Zugang zum Fachverfahren wie folgt:

    • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf dem MVP Portal an.
      • Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf dem MVP Portal.
    • Melden Sie sich für das Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)" an.
      • Wählen Sie in der Rubrik "Fachverfahren" den Punkt "Fachverfahren beantragen" und wählen dort "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)" aus.
      • Wählen Sie den sogenannten Meldefall aus. Hier ist entscheidend, in welcher Funktion Sie die Dokumente elektronisch einreichen möchten. Geben Sie entsprechend "Direktmelder" oder "Drittmelder" an.
      • Füllen Sie das Formular aus. Wenn Sie fertig sind, erhalten Sie ein PDF-Dokument mit Ihren Angaben.
      • Drucken Sie das PDF-Dokument aus und unterschreiben Sie es.
      • Schicken Sie es gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Abteilung WA 5 .
    • Die BaFin prüft Ihren Antrag. Ist die Überprüfung erfolgreich, schaltet Sie die BaFin für das Fachverfahren frei.
      • Die BaFin informiert Sie über die Freischaltung per E-Mail. Bei Berechtigten Dritten informiert die BaFin darüber hinaus den Emittenten, die Anbieterin oder den Anbieter beziehungsweise die Zulassungsantragstellerin oder den Zulassungsantragsteller per E-Mail über die Freischaltung des Berechtigten Dritten.

    Fristen

    Sie müssen den Prospekt mindestens 1 Werktag vor dem öffentlichen Angebot veröffentlichen. Entsprechend benötigen Sie zuvor den Zugang zum Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)".

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 4 Werktage

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.   

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 21.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Drittmelder, Prospekte, Melde- und Veröffentlichungsplattform, Wertpapierprospekt, VO, Vermögensanlagen-Informationsblättern, WpPG, Einreichung, MVP Portal, Fachverfahren, Wertpapier-Informationsblättern, Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt, VermAnlG, Zugang, Direktmelder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English