• Leutkirch im Allgäu (Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg)
Zugang zum MVP-Portal Fachverfahren zur Einreichung von Wertpapierprospekten, Vermögensanlagen-Verkaufsprospekten, Wertpapier-Informationsblättern und Vermögensanlagen-Informationsblättern Erteilung

Zugang beantragen, um Prospekte zu Wertpapieren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzureichen

Sie wollen einen Prospekt zu Wertpapieren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einreichen? Dann benötigen Sie einen Zugang zu dem entsprechenden Fachverfahren.

Beschreibung

Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland Wertpapiere öffentlich anbietet, muss es einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Dieser muss alle Angaben enthalten, die notwendig sind, um die Wertpapiere beurteilen zu können.
Der Prospekt wird über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht. Bitte reichen Sie ihn dort ein. Auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin gibt es zu diesem Zweck das Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)". Um es nutzen zu können, müssen Sie einen Zugang beantragen.
Das Verfahren gilt für

  • Direktmeldende:
    • Emittenten, also Unternehmen, die Wertpapiere ausgeben
    • Anbieterinnen und Anbieter
    • Zulassungsantragstellerinnen oder -steller beziehungsweise deren Ansprechperson
  • Drittmeldende: Berechtigte Dritte, beispielsweise eine Rechtsanwaltskanzlei oder deren Ansprechperson

Wenn Sie nicht mehr oder in anderer Funktion für Ihr Unternehmen arbeiten, müssen Sie sich von dem Fachverfahren abmelden. Ihr Unternehmen sollte die BaFin darüber schriftlich informieren.

Online-Dienst

Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

ID: B100019_103855150

Beschreibung

Das MVP Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachzukommen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • SEPA-Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Adresse

Postfachadresse

Postfach 500154

60306 Frankfurt am Main

Postfachadresse

Postfach 1253

53002 Bonn

Hausanschrift

Marie-Curie-Straße 24-28

60439 Frankfurt am Main

Anschrift Frankfurt am Main

Haltestellen

  • Haltestelle: Husarenstraße
    Linie:
    • Straßenbahn: 61
Hausanschrift

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Anschrift Bonn

Haltestellen

  • Haltestelle: Husarenstraße
    Linie:
    • Straßenbahn: 61

Kontakt

Fax: +49 228 4108-1550

Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

E-Mail: fitandproper@bafin.de

E-Mail: poststelle@bafin.de

E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Stichwörter

BaFin

Version

Technisch geändert am 11.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Abteilung WA 5

Adresse

Hausanschrift

Marie-Curie-Straße 24 - 28

60439 Frankfurt am Main

Öffnungszeiten

Es ist kein Publikumsverkehr vorgesehen.

Kontakt

Fax: +49 228 4108-63110

Telefon Festnetz: +49 228 4108-0(Es gibt keine Sprechzeiten.)

Version

Technisch geändert am 26.04.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), MVP-Antragsverfahren

Adresse

Hausanschrift

Marie-Curie-Str. 24 - 28

60439 Frankfurt am Main

Öffnungszeiten

Es ist kein Publikumsverkehr vorgesehen.

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 10.10.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Direktmeldende:

  • Antrag zum Fachverfahren mit Unterschrift der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters beziehungsweise der Ansprechperson
  • Bestätigungsschreiben des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers
    • Das Schreiben bestätigt, dass einzelne oder mehrere Mitarbeitende beziehungsweise Ansprechpersonen befugt sind, Dokumente elektronisch einzureichen. Nur gültig mit Unterschrift von einzel- oder gesamtvertretungsberechtigten Personen des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers.
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung des oder der Unterzeichnenden des Bestätigungsschreibens
    • zum Beispiel Handelsregisterauszug des Emittenten, Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers

Drittmeldende:

  • Antrag zum Fachverfahren mit Unterschrift der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters beziehungsweise der Ansprechperson
  • Vollmacht des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers
    • Die Vollmachtbestätigt, dass einzelne oder mehrere Mitarbeitende beziehungsweise Ansprechpersonen befugt sind, für den Emittenten, die Anbieterin oder den Anbieter, die Zulassungsantragstellerin oder den Zulassungsantragssteller Dokumente elektronisch einzureichen. Nur gültig mit Unterschrift von einzel- oder gesamtvertretungsberechtigten Personen des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers.
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung des oder der Unterzeichnenden des Bestätigungsschreibens
    • zum Beispiel Handelsregisterauszug des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers

Ausländische Direktmeldende:

  • die in den oben genannten Abschnitten zu Direkt- und Drittmeldenden genannten Dokumente, entsprechender Nachweis gegebenenfalls mit Apostille

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

Sie sind im Zusammenhang mit Wertpapieren:

  • Emittent, also ein Unternehmen, das Wertpapiere ausgibt
  • Anbieter
  • Zulassungsantragstellerin oder -steller beziehungsweise dessen Ansprechperson oder
  • Berechtigter Dritter oder dessen Ansprechperson

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • finanzgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Beantragen Sie den Zugang zum Fachverfahren wie folgt:

  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf dem MVP Portal an.
    • Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf dem MVP Portal.
  • Melden Sie sich für das Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)" an.
    • Wählen Sie in der Rubrik "Fachverfahren" den Punkt "Fachverfahren beantragen" und wählen dort "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)" aus.
    • Wählen Sie den sogenannten Meldefall aus. Hier ist entscheidend, in welcher Funktion Sie die Dokumente elektronisch einreichen möchten. Geben Sie entsprechend "Direktmelder" oder "Drittmelder" an.
    • Füllen Sie das Formular aus. Wenn Sie fertig sind, erhalten Sie ein PDF-Dokument mit Ihren Angaben.
    • Drucken Sie das PDF-Dokument aus und unterschreiben Sie es.
    • Schicken Sie es gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Abteilung WA 5 .
  • Die BaFin prüft Ihren Antrag. Ist die Überprüfung erfolgreich, schaltet Sie die BaFin für das Fachverfahren frei.
    • Die BaFin informiert Sie über die Freischaltung per E-Mail. Bei Berechtigten Dritten informiert die BaFin darüber hinaus den Emittenten, die Anbieterin oder den Anbieter beziehungsweise die Zulassungsantragstellerin oder den Zulassungsantragsteller per E-Mail über die Freischaltung des Berechtigten Dritten.

Fristen

Sie müssen den Prospekt mindestens 1 Werktag vor dem öffentlichen Angebot veröffentlichen. Entsprechend benötigen Sie zuvor den Zugang zum Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)".

Bearbeitungsdauer

3 bis 4 Werktage

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.   

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 21.03.2022

Version

Technisch geändert am 22.07.2024

Stichwörter

Zugang, Prospekte, Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt, Einreichung, WpPG, Vermögensanlagen-Informationsblättern, Drittmelder, Melde- und Veröffentlichungsplattform, MVP Portal, Fachverfahren, VO, Wertpapierprospekt, VermAnlG, Direktmelder, Wertpapier-Informationsblättern

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English