Zugang beantragen, um Prospekte zu Wertpapieren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzureichen
Sie wollen einen Prospekt zu Wertpapieren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einreichen? Dann benötigen Sie einen Zugang zu dem entsprechenden Fachverfahren.
Beschreibung
Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland Wertpapiere öffentlich anbietet, muss es einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Dieser muss alle Angaben enthalten, die notwendig sind, um die Wertpapiere beurteilen zu können.
Der Prospekt wird über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht. Bitte reichen Sie ihn dort ein. Auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin gibt es zu diesem Zweck das Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)". Um es nutzen zu können, müssen Sie einen Zugang beantragen.
Das Verfahren gilt für
- Direktmeldende:
- Emittenten, also Unternehmen, die Wertpapiere ausgeben
- Anbieterinnen und Anbieter
- Zulassungsantragstellerinnen oder -steller beziehungsweise deren Ansprechperson
- Drittmeldende: Berechtigte Dritte, beispielsweise eine Rechtsanwaltskanzlei oder deren Ansprechperson
Wenn Sie nicht mehr oder in anderer Funktion für Ihr Unternehmen arbeiten, müssen Sie sich von dem Fachverfahren abmelden. Ihr Unternehmen sollte die BaFin darüber schriftlich informieren.
Online-Dienst
Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Postfachadresse
Postfach 1253
53002 Bonn
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Husarenstraße
Linie:- Straßenbahn: 61
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Husarenstraße
Linie:- Straßenbahn: 61
Kontakt
Fax: +49 228 4108-1550
Telefon Festnetz: +49 228 4108-0
E-Mail: fitandproper@bafin.de
E-Mail: poststelle@bafin.de
E-Mail: qes-posteingang@bafin.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Stichwörter
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Abteilung WA 5
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Es ist kein Publikumsverkehr vorgesehen.
Kontakt
Fax: +49 228 4108-63110
Telefon Festnetz: +49 228 4108-0(Es gibt keine Sprechzeiten.)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), MVP-Antragsverfahren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Es ist kein Publikumsverkehr vorgesehen.
Kontakt
E-Mail: mvp-support@bafin.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Direktmeldende:
- Antrag zum Fachverfahren mit Unterschrift der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters beziehungsweise der Ansprechperson
- Bestätigungsschreiben des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers
- Das Schreiben bestätigt, dass einzelne oder mehrere Mitarbeitende beziehungsweise Ansprechpersonen befugt sind, Dokumente elektronisch einzureichen. Nur gültig mit Unterschrift von einzel- oder gesamtvertretungsberechtigten Personen des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers.
- Nachweis der Vertretungsberechtigung des oder der Unterzeichnenden des Bestätigungsschreibens
- zum Beispiel Handelsregisterauszug des Emittenten, Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers
Drittmeldende:
- Antrag zum Fachverfahren mit Unterschrift der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters beziehungsweise der Ansprechperson
- Vollmacht des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers
- Die Vollmachtbestätigt, dass einzelne oder mehrere Mitarbeitende beziehungsweise Ansprechpersonen befugt sind, für den Emittenten, die Anbieterin oder den Anbieter, die Zulassungsantragstellerin oder den Zulassungsantragssteller Dokumente elektronisch einzureichen. Nur gültig mit Unterschrift von einzel- oder gesamtvertretungsberechtigten Personen des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers.
- Nachweis der Vertretungsberechtigung des oder der Unterzeichnenden des Bestätigungsschreibens
- zum Beispiel Handelsregisterauszug des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers
Ausländische Direktmeldende:
- die in den oben genannten Abschnitten zu Direkt- und Drittmeldenden genannten Dokumente, entsprechender Nachweis gegebenenfalls mit Apostille
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Sie sind im Zusammenhang mit Wertpapieren:
- Emittent, also ein Unternehmen, das Wertpapiere ausgibt
- Anbieter
- Zulassungsantragstellerin oder -steller beziehungsweise dessen Ansprechperson oder
- Berechtigter Dritter oder dessen Ansprechperson
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - finanzgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Beantragen Sie den Zugang zum Fachverfahren wie folgt:
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf dem MVP Portal an.
- Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf dem MVP Portal.
- Melden Sie sich für das Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)" an.
- Wählen Sie in der Rubrik "Fachverfahren" den Punkt "Fachverfahren beantragen" und wählen dort "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)" aus.
- Wählen Sie den sogenannten Meldefall aus. Hier ist entscheidend, in welcher Funktion Sie die Dokumente elektronisch einreichen möchten. Geben Sie entsprechend "Direktmelder" oder "Drittmelder" an.
- Füllen Sie das Formular aus. Wenn Sie fertig sind, erhalten Sie ein PDF-Dokument mit Ihren Angaben.
- Drucken Sie das PDF-Dokument aus und unterschreiben Sie es.
- Schicken Sie es gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Abteilung WA 5 .
- Die BaFin prüft Ihren Antrag. Ist die Überprüfung erfolgreich, schaltet Sie die BaFin für das Fachverfahren frei.
- Die BaFin informiert Sie über die Freischaltung per E-Mail. Bei Berechtigten Dritten informiert die BaFin darüber hinaus den Emittenten, die Anbieterin oder den Anbieter beziehungsweise die Zulassungsantragstellerin oder den Zulassungsantragsteller per E-Mail über die Freischaltung des Berechtigten Dritten.
Fristen
Sie müssen den Prospekt mindestens 1 Werktag vor dem öffentlichen Angebot veröffentlichen. Entsprechend benötigen Sie zuvor den Zugang zum Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)".
Bearbeitungsdauer
3 bis 4 Werktage
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 21.03.2022
Stichwörter
VermAnlG, Prospekte, Direktmelder, Fachverfahren, Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt, Drittmelder, Wertpapier-Informationsblättern, Melde- und Veröffentlichungsplattform, Zugang, Wertpapierprospekt, Einreichung, VO, Vermögensanlagen-Informationsblättern, MVP Portal, WpPG