Neugenehmigung von inländischen Investmentvermögen Genehmigung

    Anlagebedingungen für neu eingerichtete Investmentfonds genehmigen lassen

    Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), Investmentaktiengesellschaft oder offene Investmentkommanditgesellschaft Investmentvermögen bilden, müssen Sie die Anlagebedingungen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.

    Beschreibung

    Laut gesetzlicher Definition gilt als Investmentvermögen ein Organismus für gemeinsame Kapitalanlagen, der von einer Anzahl von Anlegerinnen und    Anlegern Kapital sammelt, um es entlang einer fixen Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anlegerinnen und Anleger zu investieren. Nicht als Investmentvermögen gelten operativ tätige Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.
     
    In den Anlagebedingungen sind unter anderem geregelt:

    • das Verhältnis zwischen Ihnen als Vermögensverwaltungsgesellschaft und den Anlegerinnen und Anlegern
    • Name und Sitz Ihrer Vermögensverwaltungsgesellschaft
    • nach welchen Grundsätzen Vermögensgegenstände ausgewählt und erworben werden
    • welche Eigentumsverhältnisse bei Investmentvermögen vorliegen
    • welche Voraussetzungen für die Rücknahme und den Umtausch von Anteilen oder Aktien gelten
    • ob Erträge des Investmentvermögens ausgeschüttet oder reinvestiert werden
    • nach welchen Grundsätzen Teilinvestmentvermögen gebildet werden
    • ob und welche Kosten Anlegerinnen und Anleger entrichten müssen, zum Beispiel Ausgabeaufschläge, Verwaltungsgebühren, Rücknahmegebühren

    Erst wenn die Anlagebedingungen von der BaFin genehmigt worden sind, dürfen Sie diese Ihrem Verkaufsprospekt beifügen. Darüber hinaus müssen Sie die Anlagebedingungen der Öffentlichkeit in der jeweils geltenden Fassung auf Ihrer Internetseite zugänglich machen. 
     

    Online-Dienst

    Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    ID: B100019_115208210

    Beschreibung

    Das MVP Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachzukommen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    53002 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61
    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: fitandproper@bafin.de

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    BaFin

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Anlagebedingungen
    • Kopie der Satzung
    • Gegebenenfalls Kopie des Gesellschaftsvertrages

    Voraussetzungen

    Sie können die Genehmigung nur beantragen, wenn es sich bei Ihnen

    • um eine Kapitalverwaltungsgesellschaft handelt, die die betroffene Art von Investmentvermögen verwalten darf oder
    • um eine EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaft handelt, die von den zuständigen Stellen ihres Herkunftsmitgliedstaates eine Zulassung zur Verwaltung von OGAW-Investmentvermögen erhalten haben, deren Verwaltung in Deutschland beabsichtigt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Im Fall von einer Ablehnung der Anlagebedingungen durch die BaFin: Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird. 

    Verfahrensablauf

    Um die Neugenehmigung für die Anlagebedingungen eines Investmentfonds zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Erstellen Sie ein formloses Anschreiben, in dem Sie die Neugenehmigung beantragen.
    • Senden Sie den Antrag einschließlich der Anlagebedingungen über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) an die BaFin.
    • Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüft die BaFin, ob Ihre Angaben vollständig sind und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an. Ferner kann die BaFin Änderungen an den eingereichten Anlagebedingungen verlangen, wenn diese nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen.
    • Wenn Sie eine schriftliche Bestätigung der BaFin wünschen, müssen Sie dies gesondert beantragen.
    • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
    • Darüber hinaus erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (Die BaFin hat 4 Wochen Zeit, die Genehmigung zu erteilen. Sind die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt, teilt Ihnen die BaFin innerhalb von 4 Wochen die Gründe mit und fordert fehlende oder geänderte Angaben oder Unterlagen an. Hält die BaFin beide Fristen nicht ein, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.)

    Kosten

    Gebühren bei offenen Publikumsinvestmentvermögen: Verwaltungsgebühr 2069.00 EUR

    Gebühren bei geschlossenen Publikumsinvestmentvermögen: Verwaltungsgebühr 3338.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 25.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Inländische Investmentvermögen, Investmentgesellschaft, Vermögensverwaltung, KVG, Anlagebedingungen, Investmentkommanditgesellschaft, AIF, Investment, Investmentvermögen, Kapitalanlage, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Investmentaktiengesellschaft, alternative Investmentfonds, OGAW

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English