• Michendorf (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg)
Einführung neuer oder Änderung bestehender Versicherungsbedingungen von Pensionskassen Genehmigung

Genehmigung für die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Versicherungsbedingungen von Pensionskassen beantragen

Sie sind eine Pensionskasse und möchten neue Versicherungsbedingungen einführen oder bestehende Versicherungsbedingungen ändern? Als regulierte Pensionskasse benötigen Sie dazu grundsätzlich eine Genehmigung. Bei anderen Pensionskassen ist ggf. eine Genehmigung erforderlich.

Beschreibung

Pensionskassen müssen die Änderung von Versicherungsbedingungen, die von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden mussten, genehmigen lassen.

Regulierte Pensionskassen müssen auch neue Versicherungsbedingungen genehmigen lassen. 

Neue sowie geänderte Versicherungsbedingungen dürfen erst dann in Kraft gesetzt werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sie geprüft und genehmigt hat.

Online-Dienst

Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

ID: B100019_103855150

Beschreibung

Das MVP Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachzukommen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • SEPA-Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Adresse

Postfachadresse

Postfach 500154

60306 Frankfurt am Main

Postfachadresse

Postfach 1253

53002 Bonn

Hausanschrift

Marie-Curie-Straße 24-28

60439 Frankfurt am Main

Anschrift Frankfurt am Main

Haltestellen

  • Haltestelle: Husarenstraße
    Linie:
    • Straßenbahn: 61
Hausanschrift

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Anschrift Bonn

Haltestellen

  • Haltestelle: Husarenstraße
    Linie:
    • Straßenbahn: 61

Kontakt

Fax: +49 228 4108-1550

Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

E-Mail: fitandproper@bafin.de

E-Mail: poststelle@bafin.de

E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Stichwörter

BaFin

Version

Technisch geändert am 11.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung
  • Neue beziehungsweise geänderte Versicherungsbedingungen

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Sie sind eine regulierte Pensionskasse und möchten neue Versicherungsbedingungen einführen oder bestehende Versicherungsbedingungen ändern oder Sie sind eine deregulierte Pensionskasse und möchten Versicherungsbedingungen ändern, die bereits in der Vergangenheit von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden mussten.
  • Ihre Pensionskasse wird von der BaFin beaufsichtigt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verpflichtungsklage

Verfahrensablauf

Um elektronisch die Genehmigung für neue oder geänderte Versicherungsbedingungen bei der BaFin zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Melde und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin auf.
    • Um für das Fachverfahren "Versicherungsaufsicht" Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP Portal registrieren und sich anschließend mit einem  Antrag für das MVP-Fachverfahren anmelden.
    • Nähere Informationen zur Benutzung des MVP Portals entnehmen Sie dem "Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht"
  • Wählen Sie das Fachverfahren "Versicherungsaufsicht" aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie Ihre Meldung ab.
  • Nach Eingang prüft die BaFin Ihre Einreichung.
  • Sie erhalten elektronisch oder postalisch einen Bescheid über Ihren Antrag.

Fristen

Es gibt keine Frist. Die neuen oder geänderten Versicherungsbedingungen dürfen erst nach Genehmigung in Kraft gesetzt werden.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Monate (Die BaFin bearbeitet Ihren Antrag in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Monaten.)

Kosten

Gebühr 998.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 29.11.2022

Version

Technisch geändert am 22.07.2024

Stichwörter

Erstversicherungsunternehmen, VVaG, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Versicherungswesen, ensionskasse, Versicherungsaufsichtsgesetz, Altersversorgung, Änderung Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, betriebliche Altersversorgung, Geschäftsplan, BaFin, Versicherungsaufsicht, Pension, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, regulierte Pensionskasse

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English