Genehmigung für die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Versicherungsbedingungen von Pensionskassen beantragen
Sie sind eine Pensionskasse und möchten neue Versicherungsbedingungen einführen oder bestehende Versicherungsbedingungen ändern? Als regulierte Pensionskasse benötigen Sie dazu grundsätzlich eine Genehmigung. Bei anderen Pensionskassen ist ggf. eine Genehmigung erforderlich.
Beschreibung
Pensionskassen müssen die Änderung von Versicherungsbedingungen, die von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden mussten, genehmigen lassen.
Regulierte Pensionskassen müssen auch neue Versicherungsbedingungen genehmigen lassen.
Neue sowie geänderte Versicherungsbedingungen dürfen erst dann in Kraft gesetzt werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sie geprüft und genehmigt hat.
Online-Dienst
Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 500154
60306 Frankfurt am Main
Postfachadresse
Postfach 1253
53002 Bonn
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Husarenstraße
Linie:- Straßenbahn: 61
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Husarenstraße
Linie:- Straßenbahn: 61
Kontakt
Fax: +49 228 4108-1550
Telefon Festnetz: +49 228 4108-0
E-Mail: fitandproper@bafin.de
E-Mail: poststelle@bafin.de
E-Mail: qes-posteingang@bafin.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Stichwörter
BaFin
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Genehmigung
- Neue beziehungsweise geänderte Versicherungsbedingungen
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie sind eine regulierte Pensionskasse und möchten neue Versicherungsbedingungen einführen oder bestehende Versicherungsbedingungen ändern oder Sie sind eine deregulierte Pensionskasse und möchten Versicherungsbedingungen ändern, die bereits in der Vergangenheit von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden mussten.
- Ihre Pensionskasse wird von der BaFin beaufsichtigt.
Rechtsgrundlage(n)
(§ 234 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 233 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nummer 2 und § 12 Absatz 1 Satz 1 VAG; § 234 Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit § 233 Absatz 5 Satz 2, in Verbindung mit § 336 VAG
- § 232 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 234 Absatz 2 und Absatz 6 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 233 Absatz 3 Satz 1, Absatz 3 Satz 3 und 4 sowie Absatz 5 Satz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 219 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 9 Absatz 2 Nummer 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 12 Absatz 1 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 336 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Anlage zu § 2 Absatz 1 Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
Um elektronisch die Genehmigung für neue oder geänderte Versicherungsbedingungen bei der BaFin zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Rufen Sie die Melde und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin auf.
- Um für das Fachverfahren "Versicherungsaufsicht" Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren anmelden.
- Nähere Informationen zur Benutzung des MVP Portals entnehmen Sie dem "Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht"
- Wählen Sie das Fachverfahren "Versicherungsaufsicht" aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie Ihre Meldung ab.
- Nach Eingang prüft die BaFin Ihre Einreichung.
- Sie erhalten elektronisch oder postalisch einen Bescheid über Ihren Antrag.
Fristen
Es gibt keine Frist. Die neuen oder geänderten Versicherungsbedingungen dürfen erst nach Genehmigung in Kraft gesetzt werden.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Monate (Die BaFin bearbeitet Ihren Antrag in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Monaten.)
Kosten
Gebühr 998.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
- Informationen zur Aufsicht über Pensionskassen und Pensionsfonds auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Allgemeine Informationen zur Versicherungsaufsicht durch die BaFin auf der Internetseite der BaFin
- Benutzerhandbuch zur Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin
- Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht auf dem MVP Portal
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 29.11.2022
Stichwörter
Änderung Versicherungsbedingungen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Altersversorgung, VVaG, Versicherungsaufsicht, Versicherungsbedingungen, BaFin, betriebliche Altersversorgung, Erstversicherungsunternehmen, regulierte Pensionskasse, Geschäftsplan, ensionskasse, Versicherungswesen, Pension, Versicherungsaufsichtsgesetz, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht