• Leutenbach (Landkreis Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg)
Einführung oder Änderung eines technischen Geschäftsplans von Pensionskassen Genehmigung

Genehmigung der Einführung eines technischen Geschäftsplan bei einer regulierten Pensionskasse oder Genehmigung der Änderung eines technischen Geschäftsplans beantragen

Sie sind eine Pensionskasse und möchten einen technischen Geschäftsplan neu einführen oder ändern? Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.

Beschreibung

Wenn Sie für Ihre Pensionskasse einen neuen technischen Geschäftsplan einführen möchten oder einen technischen Geschäftsplan ändern möchten, müssen Sie dies von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüfen und genehmigen lassen. Erst dann darf der neue beziehungsweise geänderte technische Geschäftsplan in Kraft gesetzt werden.

Der technische Geschäftsplan enthält unter anderem Angaben zu

  • den Grundsätzen für die Berechnung der Prämien und der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie
  • den verwendeten mathematischen Formeln und anderen Berechnungsgrundlagen.

Online-Dienst

Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

ID: B100019_103855150

Beschreibung

Das MVP Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachzukommen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • SEPA-Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Adresse

Postfachadresse

Postfach 500154

60306 Frankfurt am Main

Postfachadresse

Postfach 1253

53002 Bonn

Hausanschrift

Marie-Curie-Straße 24-28

60439 Frankfurt am Main

Anschrift Frankfurt am Main

Haltestellen

  • Haltestelle: Husarenstraße
    Linie:
    • Straßenbahn: 61
Hausanschrift

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Anschrift Bonn

Haltestellen

  • Haltestelle: Husarenstraße
    Linie:
    • Straßenbahn: 61

Kontakt

Fax: +49 228 4108-1550

Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

E-Mail: fitandproper@bafin.de

E-Mail: poststelle@bafin.de

E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Stichwörter

BaFin

Version

Technisch geändert am 11.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung der Einführung oder Änderung eines technischen Geschäftsplans
  • Neuer oder geänderter technischer Geschäftsplan

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Sie möchten bei Ihrer Pensionskasse einen technischen Geschäftsplan ändern, der bei seiner Einführung von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden musste oder Sie möchten bei Ihrer regulierten Pensionskasse einen neuen technischen Geschäftsplan einführen.
  • Ihre Pensionskasse wird von der BaFin beaufsichtigt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verpflichtungsklage

Verfahrensablauf

Um elektronisch den Antrag auf Genehmigung der Neueinführung oder Änderung eines Geschäftsplans bei der BaFin zu stellen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Melde und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin auf.
    • Um für das Fachverfahren "Versicherungsaufsicht" Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren anmelden.
    • Nähere Informationen zur Benutzung des MVP Portals entnehmen Sie dem "Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht".
  • Wählen Sie das Fachverfahren "Versicherungsaufsicht" aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie diese ab.
  • Nach Eingang prüft die BaFin Ihre Einreichung.
  • Sie erhalten elektronisch oder postalisch einen Bescheid über Ihren Antrag.

Fristen

Es gibt keine Frist. Die neuen oder geänderten technischen Geschäftspläne dürfen erst nach Genehmigung in Kraft gesetzt werden.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Monate (Die BaFin bearbeitet Ihren Antrag in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Monaten.)

Kosten

Gebühr 1153.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 29.11.2022

Version

Technisch geändert am 22.07.2024

Stichwörter

Versicherungsaufsicht, regulierte Pensionskasse, Technischer Geschäftsplan, Versicherungsunternehmen, Altersversorgung, Pensionskasse, Versicherungswesen, Pension, betriebliche Altersversorgung, VVaG, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Geschäftsplan, Versicherungsaufsichtsgesetz, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English