• Agethorst (Landkreis Steinburg, Schleswig-Holstein)
Feststellung der Unbedenklichkeit von Versicherungsbedingungen von Pensionskassen bei Einführung neuer Versicherungsbedingungen oder bei Änderung bestehender Versicherungsbedingungen Genehmigung

Feststellung der Unbedenklichkeit neuer oder veränderter Versicherungsbedingungen von Pensionskassen

Als Pensionskasse möchten Sie neue Versicherungsbedingungen einführen oder bestehende Versicherungsbedingungen ändern und es liegt keine Genehmigungspflicht vor.

Beschreibung

Pensionskassen müssen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Änderungen von Versicherungsbedingungen vorlegen, die bisher nicht von der BaFin genehmigt werden mussten.

Erhebt die BaFin innerhalb von 3 Monaten nach Vorlage keine Einwände oder stellt sie schon vorher die Unbedenklichkeit fest, werden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) wirksam. Sie benötigen keine Genehmigung.

Das gleiche Verfahren gilt für die Einführung neuer Versicherungsbedingungen von Pensionskassen, die nicht reguliert sind (im Sinne § 233 VAG).
 

Online-Dienst

Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

ID: B100019_103855150

Beschreibung

Das MVP Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit, vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachzukommen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • SEPA-Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Adresse

Postfachadresse

Postfach 500154

60306 Frankfurt am Main

Postfachadresse

Postfach 1253

53002 Bonn

Hausanschrift

Marie-Curie-Straße 24-28

60439 Frankfurt am Main

Anschrift Frankfurt am Main

Haltestellen

  • Haltestelle: Husarenstraße
    Linie:
    • Straßenbahn: 61
Hausanschrift

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Anschrift Bonn

Haltestellen

  • Haltestelle: Husarenstraße
    Linie:
    • Straßenbahn: 61

Kontakt

Fax: +49 228 4108-1550

Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

E-Mail: fitandproper@bafin.de

E-Mail: poststelle@bafin.de

E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

Stichwörter

BaFin

Version

Technisch geändert am 11.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Dokument mit neuen beziehungsweise geänderten Versicherungsbedingungen

Voraussetzungen

  • Sie möchten
    • bei Ihrer Pensionskasse die AVB ändern, die zuvor bei der Einführung nicht von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden mussten oder
    • bei Ihrer nicht nach § 233 VAG regulierten Pensionskasse neue AVB einführen. 
  • Ihre Pensionskasse wird von der BaFin beaufsichtigt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Um online neue oder geänderte Versicherungsbedingungen bei der BaFin einzureichen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin auf.
    • Um für das Fachverfahren "Versicherungsaufsicht" Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren anmelden. 
    • Nähere Informationen zur Benutzung des MVP Portals entnehmen Sie dem "Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht".
  • Wählen Sie das Fachverfahren "Versicherungsaufsicht" aus, laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie Ihre Meldung online ab.
  • Nach Eingang prüft die BaFin Ihre Einreichung. 
  • Sofern die Unbedenklichkeit festgestellt wird, erhalten Sie den Bescheid hinsichtlich Ihrer eingereichten Bedingungen online im Portal oder per Post.

Fristen

Es gibt keine Frist. Sie dürfen lediglich AVB verwenden, deren Unbedenklichkeit festgestellt wurde oder von deren Unbedenklichkeit 3 Monate nach Vorlage bei der BaFin ausgegangen werden darf.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

3 Monate (3 Monate nach Vorlage der neuen beziehungsweise geänderten Versicherungsbedingungen.)

Kosten

Die BaFin erhebt eine Gebühr nach Zeitaufwand.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 18.08.2023

Version

Technisch geändert am 22.07.2024

Stichwörter

Pension, VVaG, Unbedenklichkeitsfeststellung, Versicherungsaufsichtsgesetz, Versicherungswesen, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, Versicherungsaufsicht, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Unbedenklichkeitsbescheinigung, betriebliche Altersversorgung, Änderung Versicherungsbedingungen, Altersversorgung, Erstversicherungsunternehmen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English