Anzeige eines Instituts i.S.d. KWG über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans Entgegennahme

    Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans informieren

    Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans benennen wollen, müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die BaFin informieren.

    Beschreibung

    Sie wollen als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans benennen? Dann müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informieren.

    In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung der betreffenden Person wesentlich sind in Bezug auf:

    • Zuverlässigkeit
    • Sachkunde
    • ausreichende zeitliche Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben

    Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.

    Online-Dienst

    MVP-Portal

    ID: B100019_111797348

    Beschreibung

    Über das Portal zur Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der BaFin können Sie im MVP-Fachverfahren "Personenanzeigen: KWG" Anzeigen über die Bestellung von Aufsichts- und Verwaltungsratsmitgliedern einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 500154

    60306 Frankfurt am Main

    Postfachadresse

    Postfach 1253

    53002 Bonn

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 24-28

    60439 Frankfurt am Main

    Anschrift Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61
    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Anschrift Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Husarenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 61

    Kontakt

    Fax: +49 228 4108-1550

    Telefon Festnetz: +49 228 4108-0

    E-Mail: fitandproper@bafin.de

    E-Mail: poststelle@bafin.de

    E-Mail: qes-posteingang@bafin.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    BaFin

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsche Bundesbank

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100602

    60306 Frankfurt am Main

    Hausanschrift

    Wilhelm-Epstein-Straße 14

    60431 Frankfurt am Main

    Stichwörter

    Bundesbank

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Deutsche Bundesbank - Übersicht der Hauptverwaltungen und Filialen

    Internet

    Stichwörter

    Hauptverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Deutsche Bundesbank - ExtraNet Kundenberatungscenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Epstein-Straße 14

    60431 Frankfurt am Main

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 95663101

    Fax: +49 69 9566503101

    E-Mail: info@bundesbank.de

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    1. Einreichung per Post oder E-Mail:

    • Formular "Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans" (PVVALSI, Anlage 2 AnzV)
    • Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten (PVZLSI, Anlage 2a AnzV)
    • lückenloser, unterschriebener Lebenslauf mit folgenden Angaben:
      • Namen, sämtliche Vornamen und Geburtsname
      • Geburtstag und Geburtsort
      • Wohnsitz
      • Staatsangehörigkeit
      • eine eingehende Darlegung der fachlichen Vorbildung
      • die Namen aller Unternehmen, für die diese Person tätig ist oder gewesen ist
      • Angaben zur Art und Dauer der jeweiligen Tätigkeit einschließlich Nebentätigkeiten

    Der Schwerpunkt des Lebenslaufs hat auf den Stationen des Berufslebens zu liegen. Bei den einzelnen Stationen ist nicht nur das Jahr, sondern auch der Monat des Beginns und des Endes einer Tätigkeit anzugeben.

    • gegebenenfalls Fortbildungsnachweise
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde oder Europäisches Führungszeugnis (wird beim Bundesamt für Justiz beantragt und von dort unmittelbar an die BaFin versandt)
    • gegebenenfalls ausländische Führungszeugnisse

    2. Elektronische Einreichung über das Portal zur Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin (MVP-Portal):

    • Formular "Bestellanzeige ARM/VRM"
    • Formular "Zuverlässigkeitserklärung ARM/VRM"
      • Upload: Auszug aus dem Gewerbezentralregister und gegebenenfalls ausländische Führungszeugnisse
    • Formular "Lebenslauf ARM/VRM" (siehe Ausfüllhinweise)
      • Upload: gegebenenfalls Fortbildungsnachweise
    • Formular "Bestätigung Einreichungen"
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde oder Europäisches Führungszeugnis (wird beim Bundesamt für Justiz beantragt und von dort unmittelbar an die BaFin versandt)

    Voraussetzungen

    Die Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans muss der Deutschen Bundesbank oder der BaFin unter Angabe der folgenden Informationen mitgeteilt werden:

    • Tatsachen, die zur Beurteilung der folgenden Punkte notwendig sind:
      • Zuverlässigkeit
      • Sachkunde
      • ausreichende zeitliche Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der Aufgaben
    • Neue Tatsachen, die sich auf die ursprüngliche Beurteilung der folgenden Punkte erheblich auswirken:
      • Zuverlässigkeit
      • Sachkunde
      • ausreichende zeitliche Verfügbarkeit

    Diese Tatsachen müssen Sie sofort mitteilen, nachdem Sie von ihnen erfahren haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
     

    Verfahrensablauf

    Als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen müssen Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans informieren.

    Sie können die Anzeige per Post, per E-Mail oder online über das MVP-Portal einreichen.

    1. Einreichung per Post oder E-Mail

    • Als Institut füllen Sie das Formular "Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans" (PVVALSI, Anlage 2 AnzV) aus.
    • Das ausgefüllte Formular "Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten" (PVZLSI, Anlage 2a AnzV) und der Lebenslauf müssen von der Person eigenhändig unterschrieben und mit einem Datum versehen sein.
    • Wenn Ihr Kreditinstitut einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehört oder durch die Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes geprüft wird, reichen Sie Ihre Anzeige bitte über den Prüfungsverband oder Sparkassen- und Giroverband ein.
    • Schicken Sie andernfalls die ausgefüllten Formulare, den Lebenslauf und die weiteren erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail direkt an die BaFin und die Deutsche Bundesbank.

    2. Einreichung über das MVP-Portal

    • Gehen Sie auf der Internetseite der BaFin zum MVP-Portal.
    • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto haben, registrieren Sie sich als Melderin oder Melder des Instituts beim MVP-Portal und beantragen Sie die Zulassung zum Fachverfahren Personenanzeigen: "KWG / Formulare für Unternehmen".
    • Füllen Sie als Melderin oder Melder des Instituts im MVP-Portal das Formular "Bestellanzeige ARM/VRM" aus und senden es ab.
    • Die bestellte Person wird elektronisch über die Anzeige informiert und um Registrierung im MVP-Portal gebeten.
    • Die Person füllt im MVP-Portal die Formulare "Lebenslauf ARM/VRM" und "Zuverlässigkeitserklärung ARM/VRM" aus und sendet diese dort ab.
    • Die von der Person ausgefüllten Formulare werden über die MVP an Ihr Institut übersandt. Nach deren Prüfung bestätigen Sie die Anzeige mit dem Formular "Bestätigung Einreichungen".
    • Wenn Ihr Kreditinstitut einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehört oder durch die Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes geprüft wird, wird die Anzeige zunächst über die MVP an den Prüfungsverband oder Sparkassen- und Giroverband zur Freigabe gesandt. Andernfalls wird die Anzeige unmittelbar an die BaFin und die Deutsche Bundesbank übermittelt.
    • Nachreichungen können Sie oder die bestellte Person mit dem Formular "Nachlieferungen / allgemeine Mitteilungen ARM / VRM" übersenden.
    • Sofern nach Abschluss der Prüfung seitens der Aufsicht keine Einwände gegen die Bestellung der Person bestehen, erhalten die Beteiligten eine entsprechende Benachrichtigung im MVP-Postfach.

    Über nachträgliche Änderungen informieren Sie oder die bestellte Person bitte mit dem Formular "Nachlieferungen / allgemeine Mitteilungen ARM / VRM".

    Fristen

    Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 16 Wochen (unterschiedlich, fallabhängig Die Bearbeitungsdauer ist fallabhängig. Bei Vorliegen einer vollständigen Anzeige mit allen relevanten Unterlagen ist die BaFin bestrebt, die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 4 Monaten abzuschließen.)

    Kosten

    Für die Information müssen Sie nichts bezahlen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 11.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Bank, Aufsichtsorgan, Geldinstitut, Banken, Bankenaufsicht, Bankhaus, Verwaltungsorgan, Finanzdienstleistung, Finanzdienstleister, Finanzdienstleistungsinstitut, Kreditinstitut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English