• Erlau (Landkreis Mittelsachsen, Sachsen)
Auskunft über den Versicherungsverlauf (Rentenversicherungskonto) bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse Mitteilung

Sich über den Versicherungsverlauf bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse informieren

Wenn Sie sich über Ihre bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) bereits zurückgelegten Versicherungszeiten informieren wollen, können Sie jederzeit formlos einen Versicherungsverlauf anfordern.

Beschreibung

Der Versicherungsverlauf dient der frühzeitigen Klärung Ihrer gespeicherten Versicherungszeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK).

Wenn Ihre Versicherungspflicht zur Alterskasse endet, erhalten Sie unaufgefordert Ihren Versicherungsverlauf mit dem Bescheid über das Ende Ihrer Versicherungspflicht.

Sie können Ihren Versicherungsverlauf aber auch vorher jederzeit bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfordern.

Über die Anrechnung und Bewertung der gespeicherten Versicherungszeiten für eine Rentenleistung der Alterskasse wird erst im Rahmen eines Rentenantrags entschieden. Bis dahin können noch geänderte gesetzliche Vorschriften oder geänderte Sachverhalte eintreten, die gegebenenfalls eine Neubewertung beziehungsweise Änderung der im Versicherungsverlauf aufgeführten Zeiten zur Folge haben.

Sind im Versicherungsverlauf Zeiten nicht vollständig oder unrichtig aufgeführt, setzen Sie sich bitte mit der LAK in Verbindung.

Online-Dienst

Online-Auskunft über den Versicherungsverlauf (Rentenversicherungskonto) bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse

ID: B100019_111797380

Beschreibung

Über das SVLFG Versichertenportal können Sie online Ihren Versicherungsverlauf anfordern.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Adresse

Hausanschrift

Weißensteinstraße 70-72

34131 Kassel

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Fax: +49 561 785219006

Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

E-Mail: poststelle@svlfg.de

Internet

Stichwörter

Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG

Version

Technisch geändert am 15.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Öffnungszeiten

Anrufzeiten Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)

E-Mail: poststelle@svlfg.de

Internet

Version

Technisch geändert am 18.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Öffnungszeiten

Anrufzeiten Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

E-Mail: poststelle@svlfg.de

Internet

Version

Technisch geändert am 19.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • keine Unterlagen erforderlich
  • bei Anforderung durch andere Personen:
    • Vollmacht oder
    • Beschluss des Gerichts

Voraussetzungen

  • Für Sie besteht oder bestand Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse als
    • Landwirtin oder Landwirt,
    • Ehepartnerin oder Ehepartner einer Landwirtin oder eines Landwirtes oder
    • mitarbeitendes Familienmitglied im landwirtschaftlichen Betrieb.
  • Sie haben einen Bescheid über Ihre Versicherungspflicht.
  • Den Versicherungsverlauf können Sie auch anfordern, wenn Sie aktuell nicht versichert sind.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

entfällt

Verfahrensablauf

Ihren Versicherungsverlauf können Sie online, schriftlich, persönlich oder telefonisch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfordern:

Versicherungsverlauf online über das SVLFG-Versichertenportal anfordern:

  • Rufen Sie das Online-Portal der SVLFG auf.
  • Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals.
  • Nutzen Sie die Kontaktfunktion. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess geleitet.

Versicherungsverlauf schriftlich anfordern:

  • Teilen Sie der SVLFG Ihr Anliegen per Post oder E-Mail unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit.

Versicherungsverlauf persönlich im Beratungsgespräch beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der SVLFG.

Versicherungsverlauf telefonisch anfordern:

  • Rufen Sie die Service-Nummer der SVLFG an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden.

Den Versicherungsverlauf kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie anfordern. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

2 Wochen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 02.01.2024

Version

Technisch geändert am 22.07.2024

Stichwörter

Versicherungskonto, Rentenversicherungskonto, Versicherungsverlauf, SVLFG, Versicherungskonto einsehen, Alterssicherung der Landwirte, Versicherungsverlauf anfordern, Versicherungszeiten abfragen, Landwirtschaftliche Alterskasse

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English