• Ostfildern (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg)
Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Mitteilung

Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse anfordern

Sie sind oder waren in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert  und benötigen eine Auskunft über Ihre künftigen Altersrentenansprüche und Ihren Rentenbeginn? Diese können Sie jederzeit formlos anfordern.

Beschreibung

Die Rentenauskünfte der Landwirtschaftlichen Alterskasse können folgende Informationen für Sie enthalten:

  • Angaben über die zu erwartende Höhe Ihrer Regelaltersrente.
  • Angaben zum frühestmöglichen Rentenbeginn für vorzeitige Altersrenten mit Angaben zu Rentenabschlägen.
  • Übersicht der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
  • Hinweise und Informationen zu
    • den Voraussetzungen für alle Altersrenten,
    • zur Rentenantragstellung,
    • zu Hinzuverdiensten,
    • zum Versicherungsverlauf,
    • zur Besteuerung,
    • zu den Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten und
    • zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner.

Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.
 

Online-Dienst

Online-Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse

ID: B100019_111797319

Beschreibung

Über das SVLFG Versichertenportal können Sie online eine Auskunft über Ihre künftigen Altersrentenansprüche und Ihren Rentenbeginn anfordern.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Adresse

Hausanschrift

Weißensteinstraße 70-72

34131 Kassel

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Fax: +49 561 785219006

Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

E-Mail: poststelle@svlfg.de

Internet

Stichwörter

Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG

Version

Technisch geändert am 15.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Öffnungszeiten

Anrufzeiten Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)

E-Mail: poststelle@svlfg.de

Internet

Version

Technisch geändert am 18.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Öffnungszeiten

Anrufzeiten Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

E-Mail: poststelle@svlfg.de

Internet

Version

Technisch geändert am 19.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Voraussetzungen

  • Sie sind oder waren bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert.
  • Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Die Rentenauskunft ist eine unverbindliche Serviceleistung der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Ein Widerspruch ist nicht möglich.

Verfahrensablauf

Sie können die Rentenauskunft online auf dem Internetportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen. Oder Sie fordern die Auskunft formlos per Post, per E-Mail oder telefonisch an. 

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen wollen:

  • Rufen Sie das SVLFG-Versichertenportal auf.
  • Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals.
  • Sie können mithilfe der Formularoptionen eine Rentenauskunft anfordern.
  • Die Auskunft erhalten Sie online über Ihr Versicherten-Postfach oder per Post.

Wenn Sie die Rentenauskunft per Post oder per E-Mail anfordern wollen:

  • Verfassen Sie ein formloses Anschreiben, in dem Sie die Rentenauskunft anfordern.
  • Versenden Sie Ihre schriftliche Anfrage per Post oder per E-Mail.
  • Sie erhalten die Rentenauskunft per Post.

Wenn Sie die Rentenauskunft telefonisch anfordern wollen:

  • Rufen Sie die Landwirtschaftliche Alterskasse an.
  • Teilen Sie Ihren Wunsch nach einer Rentenauskunft mit.
  • Sie erhalten die Rentenauskunft per Post.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

7 Werktage

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 20.01.2024

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Alterssicherung Landwirte, Rentenhöhe, Auskunft, Landwirtschaftliche Alterskasse, Altersrente, Vorzeitige Altersrente, SVLFG, Rentenauskunft

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English