Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse Mitteilung

    Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse anfordern

    Sie sind oder waren in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert  und benötigen eine Auskunft über Ihre künftigen Altersrentenansprüche und Ihren Rentenbeginn? Diese können Sie jederzeit formlos anfordern.

    Beschreibung

    Die Rentenauskünfte der Landwirtschaftlichen Alterskasse können folgende Informationen für Sie enthalten:

    • Angaben über die zu erwartende Höhe Ihrer Regelaltersrente.
    • Angaben zum frühestmöglichen Rentenbeginn für vorzeitige Altersrenten mit Angaben zu Rentenabschlägen.
    • Übersicht der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
    • Hinweise und Informationen zu
      • den Voraussetzungen für alle Altersrenten,
      • zur Rentenantragstellung,
      • zu Hinzuverdiensten,
      • zum Versicherungsverlauf,
      • zur Besteuerung,
      • zu den Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten und
      • zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner.

    Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.
     

    Online-Dienst

    Online-Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse

    ID: B100019_111797319

    Beschreibung

    Über das SVLFG Versichertenportal können Sie online eine Auskunft über Ihre künftigen Altersrentenansprüche und Ihren Rentenbeginn anfordern.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißensteinstraße 70-72

    34131 Kassel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 561 785219006

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Stichwörter

    Forst, Gartenbau, Landwirtschaft, Sozialversicherung, SVLFG

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 561 785-0(Anrufzeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

    E-Mail: poststelle@svlfg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Sie sind oder waren bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert.
    • Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Rentenauskunft ist eine unverbindliche Serviceleistung der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Ein Widerspruch ist nicht möglich.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Rentenauskunft online auf dem Internetportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen. Oder Sie fordern die Auskunft formlos per Post, per E-Mail oder telefonisch an. 

    Wenn Sie Ihren Antrag online stellen wollen:

    • Rufen Sie das SVLFG-Versichertenportal auf.
    • Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals.
    • Sie können mithilfe der Formularoptionen eine Rentenauskunft anfordern.
    • Die Auskunft erhalten Sie online über Ihr Versicherten-Postfach oder per Post.

    Wenn Sie die Rentenauskunft per Post oder per E-Mail anfordern wollen:

    • Verfassen Sie ein formloses Anschreiben, in dem Sie die Rentenauskunft anfordern.
    • Versenden Sie Ihre schriftliche Anfrage per Post oder per E-Mail.
    • Sie erhalten die Rentenauskunft per Post.

    Wenn Sie die Rentenauskunft telefonisch anfordern wollen:

    • Rufen Sie die Landwirtschaftliche Alterskasse an.
    • Teilen Sie Ihren Wunsch nach einer Rentenauskunft mit.
    • Sie erhalten die Rentenauskunft per Post.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    7 Werktage

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 20.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Altersrente, Auskunft, SVLFG, Rentenhöhe, Alterssicherung Landwirte, Landwirtschaftliche Alterskasse, Vorzeitige Altersrente, Rentenauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English