Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht melden
Wenn Sie für die Strom- oder Energiesteuer Begünstigungen oder Entlastungen erhalten haben, müssen Sie diese in bestimmten Fällen der Zollverwaltung melden.
Beschreibung
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen umfassende Informationen zu ihren staatlichen Beihilfen veröffentlichen. Viele Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Zusammenhang mit der Strom- und Energiesteuer gelten als staatliche Beihilfen.
Wenn Sie Steuerbegünstigungen und -entlastungen in diesem Bereich erhalten haben, müssen Sie diese einmal jährlich der Zollverwaltung melden.
Online-Dienst
Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht online melden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
substantiell
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100761
01077 Dresden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 351 44834-590
Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)
Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)
Telefon Festnetz: +49 351 44834-530(Anfragen auf Englisch)
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: info.privat@zoll.de
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
Internet
Örtlich zuständiges Hauptzollamt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie sind in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig und erhalten Beihilfe von mehr als 60.000 EUR jährlich, oder
- Sie sind der Fischerei oder Aquakultur tätig und erhalten Beihilfe von mehr als 30.000 EUR jährlich, oder
- Sie sind in sonstigen Bereichen tätig und erhalten Beihilfe von 200.000 EUR jährlich, oder mehr.
Steuerbegünstigungen mit Meldepflicht:
Steuerbefreiung für
- gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe
- Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als 2 Megawatt aus erneuerbaren Energieträgern zum reinen Eigen- beziehungsweise Selbstverbrauch,
- Anlagen aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffiziente KWK-Anlagen, jeweils mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 Megawatt und Entnahme zum Eigenverbrauch oder Leistung an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang.
Steuerermäßigungen für:
- begünstigte Anlagen zur Stromerzeugung oder Kraft-Wärme-Kopplung (KWK),
- den Güterumschlag in Seehäfen,
- Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder Schienenbahnen,
- Landstromversorgung von Schiffen.
Steuerentlastungen mit Meldepflicht für:
- Eigenverbrauch
- teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
- vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
- Unternehmen zu betrieblichen Zwecken (Energiesteuer)
- Unternehmen in Sonderfällen
- Öffentlichen Personennahverkehr
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Gasöl)
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Biokraftstoffe)
- Unternehmen zu betrieblichen Zwecken (Stromsteuer)
- Erlass, Erstattung oder Vergütung in Sonderfällen
- Strom aus erneuerbaren Energieträgern
- Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen
- die Landstromversorgung von Schiffen
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 bis § 7 Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Artikel 107 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie gegebenenfalls der Rechtsbehelfsbelehrung aus dem Anschreiben des Hauptzollamts zur Nachforderung von Unterlagen entnehmen.
- Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt oder Ihren Rechtsbeistand.
Verfahrensablauf
Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht können Sie online melden.
- Registrieren Sie sich beim Bürger- und Geschäftskunden-Portals des Zolls.
- Wählen Sie unter "Dienstleistungen" den Punkt "Erfassung von Steuerbegünstigungen gemäß EnSTransV" aus.
- Melden Sie sich bei dem Erfassungsportal EnSTransV online an.
- Machen Sie die geforderten Angaben und laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Schicken Sie die Meldung online ab.
- Sie erhalten eine Übermittlungsbestätigung.
- Sind weitere Angaben oder Unterlagen nötig, wird sich das zuständige Hauptzollamt bei Ihnen melden.
Im Bürger- und Geschäftskunden-Portal können Sie den Status einer abgeschickten Meldung verfolgen, zum Beispiel "in Bearbeitung" oder "abgeschlossen".
Bearbeitungsdauer
1 Tag bis 6 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Mehr Informationen zur Anzeigepflicht für Steuerbegünstigungen finden Sie auf der Internetseite des ZollsKeine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 20.02.2023
Stichwörter
Zoll, Beihilfen, EnSTransV, Steuerentlastung, Energiesteuerrecht, Stromsteuerrecht, Steuererklärung, Steuerbegünstigung