Meldung der Kapitalerträge nach § 45d Absatz 1 und 2 EStG Durchführung

    Freistellungsbeträge übermitteln

    Wenn Sie in Deutschland zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet sind, müssen Sie bestimmte Daten übermitteln.

    Beschreibung

    Die Freistellungsbeträge sind Kapitalerträge, die aufgrund eines Freistellungsauftrages (FSA) oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NVB) vom Steuerabzug ausgenommen sind. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.

    Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitet die eingehenden Daten auf und kann diese den Landesfinanzverwaltungen und den Sozialleistungsträgern zur Verfügung stellen.

    Sie müssen die Freistellungsbeträge elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) melden.

    Online-Dienst

    BZSt-Online-Portal (BOP)

    ID: B100019_103831319

    Beschreibung

    Das BZSt-Online-Portal bietet Formulare, Profile, Massendaten für Privatpersonen, Unternehmen und deren Stellvertretung, Steuerberatung, Banken und Versicherungen sowie Angehörige der Verwaltung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Hauptsitz Bonn-Beuel

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    Fax: +49 228 406-2661

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BZSt

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 4 / Arbeitsbereich Kreditwirtschaft Inland

    Adresse

    Hausanschrift

    DGZ-Ring 12

    13086 Berlin

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228406 4722

    Telefon Festnetz: +49 228406 2151

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Zur Meldung der Freistellungsbeträge verpflichtet sind unter anderem:

    • alle Unternehmen, die zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet sind und Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen annehmen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Sie besitzen eine Zulassungsnummer zum Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK)
    • Sie sind im BZSt-Online-Portal (BOP) registriert und besitzen ein BOP-Zertifikat

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihren Daten elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) übermitteln. Dafür müssen Sie sich vorher im BOP registrieren.

     Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.

    • Wenden Sie sich für die Registrierung im BOP bitte per E-Mail unter  fsa-anfragen@bzst.bund.de  an den zuständigen Fachbereich Kapitalerträge im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
    • Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post eine BZSt-Nummer und per E-Mail das BZSt-Geheimnis.
    • Nach Erhalt von BZSt-Nummer und BZSt-Geheimnis können Sie mit der Registrierung im BOP beginnen. Sie erhalten per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Daten. Anschließend bekommen Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungs-Code per Post.
    • Nachdem Sie Ihre Aktivierungs-ID und Ihren Aktivierungs-Code erhalten haben, folgen Sie bitte dem Link in der E-Mail. Führen Sie den erstmaligen Login durch, indem Sie die Aktivierungs-ID und den Aktivierungs-Code in die entsprechenden Felder eintragen.
    • Nach erfolgreicher Aktivierung des BOP werden Sie aufgefordert, einen Speicherort für das BOP-Zertifikat zu
    • Bitte loggen Sie sich nun unter Zuhilfenahme Ihres Zertifikates und das zugehörige Passwort im BOP ein.
    • Für eine fachliche Zulassung zum Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK) müssen Sie diese online im BOP mit dem Formular "Antrag auf Zulassung zum Freistellungsaufträgekontrollverfahren (§ 45d Absatz 1 und 2 EStG)" beantragen.  
    • Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post oder elektronisch eine Zulassungsnummer für das Verfahren FSAK
    • Für die Datenübermittlung an das Verfahren FSAK stehen Ihnen anschließend drei Wege zur Auswahl:
      • Lieferung über BOP-Formular
      • Lieferung über BOP-Formular mit Hilfe der CSV-Importfunktion
      • Lieferung über die ELMA5-Massendatenschnittstelle
    • Für die Nutzung der Massendatenschnittstelle ELMA5 finden Sie unter dem Menüpunkt "Formulare & Leistungen", "Versand von Massendaten (ELMA5)" den "Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren an das BZSt".
    • Füllen Sie diesen Antrag sorgfältig aus. Als Fachverfahren, für welches Sie Ihre Daten senden wollen, wählen Sie "Mitteilung und Auskünfte über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge" aus und geben in das Feld "Verfahrensspezifisches Geheimnis " das BZSt-Geheimnis ein. Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
    • Sobald Antworten auf die mitgeteilten Meldungen zur Verfügung stehen, werden Sie per E-Mail informiert.

    Fristen

    gesetzliche Meldefrist: bis Ende Februar des Folgejahres

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 4 Wochen (für die Registrierung im BZSt-Online-Portal (BOP): bis zu 4 Wochen für die Bearbeitung der Datenübermittlung: Die Daten werden durch das BZSt entgegengenommen und unverzüglich der Landesfinanzverwaltung beziehungsweise den Sozialleistungsträgern zur Verfügung gestellt.)

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 23.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2024

    Stichwörter

    Nichtveranlagungs-Bescheinigung, Bundeszentralamt für Steuern, Steuerabzug, FSA, BZSt, Freistellungsbetrag, Freistellungsauftrag, Freistellungsbeträge, BOP, BZStOnline, Kapitalerträge, NVB

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English