Steueranmeldung nach VersStG Durchführung

    Eigenständig berechnete Versicherungsteuer anmelden

    Wenn Sie Versicherungsentgelte erhalten, müssen Sie die Versicherungsteuer selbst berechnen und beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anmelden.

    Beschreibung

    Die Versicherungsteuer betrifft Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen. Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch müssen Sie als Versicherer in der Regel die vereinnahmte Versicherungsteuer für den Versicherungsnehmer entrichten. Der Versicherungsnehmer muss nur dann die Versicherungsteuer selbst anmelden und entrichten, wenn weder Versicherer noch Inkassobevollmächtigte ihren Sitz in einem EU- oder EWR-Staat haben.

    Als Steuerentrichtungsschuldner müssen Sie Ihre Steuer im Rahmen der Steueranmeldung für Versicherungen selbst berechnen, anmelden und entrichten.

    Online-Dienst

    BZSt-Online-Portal (BOP)

    ID: B100019_103831344

    Beschreibung

    Das BZSt-Online-Portal (BOP) ermöglicht Ihnen die elektronische Übermittlung von Daten an das BZSt. Als Identifizierungsmittel sind ein ELSTER-Konto oder eine BOP-Zertifikatsdatei und Passwort erforderlich.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Hauptsitz Bonn-Beuel

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    Fax: +49 228 406-2661

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BZSt

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Versicherung- und Feuerschutzsteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 406183100

    Telefon Festnetz: +49 228 4060

    E-Mail: versicherungsteuer@bzst.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    für Ihren Fall passendes Online-Formular:

    • Versicherungsteueranmeldung
    • Versicherungsteueranmeldung für EU- / EWR-Versicherer ohne Geschäftsleitung oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Versicherungsteueranmeldung für Bevollmächtigte
    • Versicherungsteueranmeldung für Versicherungsnehmer

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie sind:

    • der Versicherer
    • die oder der Bevollmächtigte oder
    • der Versicherungsnehmer

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Finanzgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Ihre Versicherungsteueranmeldung müssen Sie elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) übermitteln.

    • Füllen Sie das passende Anmeldeformular für die Versicherungsteuer über das BOP vollständig aus.
      • Die Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
        Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
    • Übermitteln Sie die Anmeldung.
    • Überweisen Sie den selbst berechneten Steuerbetrag zum Fälligkeitsdatum oder dieser wird bei erteiltem SEPA-Mandat von Ihrem Konto eingezogen.

    Hinweise:

    • Für die Steueranmeldung brauchen Sie eine Steuernummer.
    • Für die elektronische Steueranmeldung im BOP müssen Sie sich für das BOP registrieren. Füllen Sie dazu das Formular "Antrag auf (Neu)-Zulassung/Registrierung zur elektronischen Übermittlung von Versicherungsteuer- und/oder Feuerschutzsteueranmeldung" aus und führen Sie die Registrierung durch. 
    • Alternativ zur Registrierung im BOP können Sie ein bestehendes Elsterzertifikat nutzen.
    • Auf Antrag kann das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Wenn das BZSt einem entsprechenden Antrag zustimmt, können Sie die Steuer mit einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck anmelden. Sie finden den Vordruck auf der Internetseite des BZSt im Bereich "Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer". 

    Fristen

    für Versicherer und Bevollmächtigte:

    • Einreichen der Steueranmeldung und Entrichten der Steuer: 15 Tage nach Ablauf eines jeden Anmeldungszeitraums
      • Anmeldezeitraum ist in der Regel ein Kalendermonat
    • bei weniger oder gleich 1.000 EUR Steuer im Vorjahr: 15 Tage nach Ende eines Kalenderjahres
    • bei mehr als 1.000 EUR und weniger oder gleich 6.000 EUR Steuer im Vorjahr: 15 Tage nach Ende eines Kalendervierteljahres

    für Versicherungsnehmer:

    • Einreichen der Steueranmeldung und Entrichten der Steuer: 15 Tage nach Ablauf des Monats der Zahlung des Versicherungsentgelts

    Hinweise:

    Geht die Steueranmeldung nicht rechtzeitig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein, müssen Sie möglicherweise einen Verspätungszuschlag zahlen.
    Wenn Sie die Frist von 15 Tagen nicht einhalten, entscheidet das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen über die Höhe der Steuer.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Steueranmeldung gilt mit Eingang beim BZSt als Steuerfestsetzung und unterliegt dem Vorbehalt der Nachprüfung. Führt die Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder zu einer Steuervergütung, gilt diese erst als Steuerfestsetzung, wenn das BZSt zustimmt. Die Zustimmung bedarf keiner Form.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Versicherer sind Sie verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen Ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 01.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2024

    Stichwörter

    BZSt, Steuerberechnung, Versicherungsteuer, Versicherungsteueramt, Versicherungsteueranmeldungsverfahren, Steueranmeldungsverfahren, Bundeszentralamt für Steuern, Steuern, Steueranmeldung, Steueramt, BZStOnline-Portal, Versicherungsteueranmeldung, Versicherungsanmeldung, Versicherungsteuerberechnung, BOP

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English