Meldung nach der Fahrzeuglieferungsmeldepflichtverordnung i.V. mit §18c UStG (MELK) Durchführung

    Lieferungen neuer Fahrzeuge aus Deutschland an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Mitgliedstaaten der Europäischen Union melden

    Wenn Sie neue Fahrzeuge aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union an Abnehmenden ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) liefern, müssen Sie dies dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden.

    Beschreibung

    Das Meldeverfahren stellt sicher, dass entgeltliche Lieferungen neuer Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union an

    • Privatpersonen,
    • nicht unternehmerisch tätige Personenvereinigungen und
    • Unternehmen, die das Fahrzeug für ihren nicht unternehmerischen Bereich beziehen

    im Bestimmungsland versteuert werden.

    Als Unternehmen müssen Sie die Meldung für jedes gelieferte Fahrzeug gesondert und elektronisch über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) abgeben.

    Wenn Sie Fahrzeuge liefern und kein Unternehmen sind, können Sie die Meldung online oder schriftlich per Post abgeben.

    Online-Dienste

    BZSt-Online-Portal (BOP) - Lieferungen neuer Fahrzeuge aus Deutschland an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Mitgliedstaaten der Europäischen Union online melden

    ID: B100019_111227102

    Beschreibung

    Das BZSt-Online-Portal (BOP) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Daten online zu übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt (Meldung Fahrzeuglieferung)

    ID: B100019_111227103

    Beschreibung

    Das ELSTER-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Vielzahl steuerlicher Erklärungen und Korrespondenz online abzugeben und zu führen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Lastschrift

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Hauptsitz Bonn-Beuel

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    Fax: +49 228 406-2661

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BZSt

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Meldung Fahrzeuglieferung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2

    66740 Saarlouis

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 4063801

    Telefon Festnetz: +49 228 4061255

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Formular "Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge"
    • gegebenenfalls "Antrag zur Nutzung des BOP zur authentifizierten elektronischen Übermittlung von Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (MELK)"

    Voraussetzungen

    • Sie liefern ein neues Fahrzeug aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union.
    • Sie zählen zu:
      • Unternehmen
      • Fahrzeugliefernden, die kein Unternehmen sind oder außerhalb ihres unternehmerischen Bereichs handeln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • finanzgerichtliche Klage
    • Einspruch
    • Rechtsbehelfe kommen nur in Frage, soweit Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihre Meldung online über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben. Fahrzeugliefernde, die keine Unternehmen betreiben, können Ihre Meldung auch schriftlich per Post abgeben.

    Online-Meldung über das ELSTER-Portal:

    • Sie registrieren sich zunächst im ELSTER-Portal.
      • Sie erhalten dann per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
      • Aktivieren Sie Ihr ELSTER-Konto (Mein ELSTER) mit den zugesendeten Daten.
      • Sie erhalten anschließend ein Zertifikat.
      • Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihr Konto einloggen.
    • Auf dem ELSTER-Portal im Bereich "Umsatzsteuer" finden Sie das Formular für die Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge.
    • Füllen Sie das Formular elektronisch aus und senden Sie es über das ELSTER-Portal ab.

    Online-Meldung über das BOP:

    • Damit Sie Ihre Meldung über das BOP einreichen können, melden Sie sich zunächst beim BZSt dafür an.
      • Öffnen Sie das Formular zur Anmeldung: "Antrag zur Nutzung des BOP zur authentifizierten elektronischen Übermittlung von Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (MELK)".
      • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
      • Senden Sie das Formular per Post, per Fax oder per E-Mail an das BZSt.
      • Das BZSt übermittelt Ihnen per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
      • Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen.
      • Wenn Sie bereits ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie statt des BOP-Zertifikates auch Ihr ELSTER-Zertifikat für den Login im BOP benutzen.
    • Nutzen Sie nun den Online-Dienst "BZStOnline-Portal (BOP) - Lieferungen neuer Fahrzeuge aus Deutschland an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in Mitgliedstaaten der Europäischen Union online melden".
      • Öffnen Sie das Formular für die Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge.
      • Füllen Sie das Formular elektronisch aus und senden Sie es über das BOP ab.

    Schriftliche Meldung per Post:

    • Öffnen Sie das Formular "Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne UmsatzsteuerIdentifikationsnummer (USt-IdNr.)".
    • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das Formular per Post an das BZSt.

    Fristen

    • Sie müssen die Meldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres abgeben, in dem die Lieferung ausgeführt wurde.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen (für die Registrierung im ELSTEROnline-Portal (EOP) und im BZStOnline-Portal (BOP))

    1 bis 2 Wochen (für die Zulassung zur Nutzung des BOP zur elektronischen Übermittlung der Meldung)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 01.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    MELK, Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung, Europäische Union, Fahrzeuglieferung, BZStOnline-Portal, Meldung Fahrzeuglieferung, Fahrzeuglieferer, Meldepflicht Fahrzeuglieferung, USt-IdNr, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Bundeszentralamt für Steuern, FzgLiefgMeldV, BOP, Elster-Portal, EU-Mitgliedstaat, BZSt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English