• Muldestausee (Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt)
Elektronische Meldung ausländischer Kapital- oder Rentenversicherungsverträge gem § 45d Abs. 3 EStG Entgegennahme

Ausländische Kapital- oder Rentenversicherungsverträge elektronisch melden

Sie können das Zustandekommen ausländischer Kapital- oder Rentenversicherungsverträge elektronisch melden.

Beschreibung

Ein deutscher Versicherungsvermittler oder ein ausländisches Versicherungsunternehmen muss das Zustandekommen eines Vertrages zwischen einer in Deutschland ansässigen Person und einem Versicherungsunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilen.
Dies gilt nicht, wenn

  • das Versicherungsunternehmen eine Niederlassung im Inland hat oder
  • das Versicherungsunternehmen dem Bundeszentralamt für Steuern bis zu diesem Zeitpunkt das Zustandekommen eines Vertrages angezeigt und den Versicherungsvermittler hierüber in Kenntnis gesetzt hat.

Sie müssen die Meldung über das BZSt-Online-Portal erstellen.
Für die elektronische Meldung über das BOP müssen Sie sich vorher dort registrieren.
 

Online-Dienst

BZSt-Online-Portal (BOP)

ID: B100019_103831319

Beschreibung

Das BZSt-Online-Portal bietet Formulare, Profile, Massendaten für Privatpersonen, Unternehmen und deren Stellvertretung, Steuerberatung, Banken und Versicherungen sowie Angehörige der Verwaltung.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Adresse

Hausanschrift

An der Küppe 1

53225 Bonn

Hauptsitz Bonn-Beuel

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 406-0

Fax: +49 228 406-2661

E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

Internet

Stichwörter

BZSt

Version

Technisch geändert am 09.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 4 / Versicherungsvermittlung

Adresse

Hausanschrift

DGZ-Ring 12

13086 Berlin

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 4060

Fax: +49 228 4063616

Internet

Stichwörter

BZSt

Version

Technisch geändert am 02.02.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

Meldungen können einreichen:

  • deutsche Versicherungsvermittler
  • ausländische Versicherungsunternehmen
     

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die elektronische Meldung ausländischer Kapital- oder Rentenversicherungsverträge über das BZSt-Online-Portal (BOP) erstellen.

  • Sie müssen sich zunächst im BOP registrieren.
    • Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
  •  Wenden Sie sich für die Registrierung im BOP bitte per E-Mail unter versicherungsvermittlung@bzst.bund.de an den zuständigen Fachbereich Versicherungsvermittlung im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post eine BZSt-Nummer und per E-Mail das BZSt-Geheimnis.
  • Nach Erhalt von BZSt-Nummer und BZSt-Geheimnis können Sie mit der Registrierung im BOP beginnen. Sie erhalten per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Daten. Anschließend bekommen Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungs-Code per Post.
  • Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen.
  • Falls Sie noch keine EMAK-Nummer haben, müssen Sie diese online im BOP mit dem Formular "Antrag auf Zuteilung einer EMAK-Nummer" beantragen. Sie bekommen dann per Post oder elektronisch die EMAK-Nummer zugesandt.
  • Nachdem Sie den Zugang zum BOP eingerichtet und die EMAK-Nummer bekommen haben, können Sie die elektronische Meldung übermitteln. Füllen Sie das Formular "Mitteilung über Versicherungsverträge im Sinne des § 20 Absatz 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) nach § 45 d Absatz 3 EStG" im BOP vollständig aus und senden Sie es elektronisch ab.
  • Nach Eingang der Daten bei der Steuerverwaltung erhalten Sie eine Mitteilung in Ihr BOP-Postfach. 
     

Fristen

gesetzliche Meldefrist: bis Ende Februar des Folgejahres

Bearbeitungsdauer

0 bis 4 Wochen (für die Registrierung im BOP: bis zu 4 Wochen)

0 bis 2 Wochen (für die Zuteilung einer EMAK-Nummer: bis zu 2 Wochen)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 23.08.2022

Version

Technisch geändert am 06.08.2024

Stichwörter

elektronische Datenübermittlung, Kapitalversicherungsvertrag, Bundeszentralamt für Steuern, ausländische Versicherung, BOP, Rentenversicherungsvertrag, EMAK, ausländische Rente, BZSt, Elektronische Meldung, BZStOnline

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English