Elektronische Meldung ausländischer Kapital- oder Rentenversicherungsverträge gem § 45d Abs. 3 EStG Entgegennahme

    Ausländische Kapital- oder Rentenversicherungsverträge elektronisch melden

    Sie können das Zustandekommen ausländischer Kapital- oder Rentenversicherungsverträge elektronisch melden.

    Beschreibung

    Ein deutscher Versicherungsvermittler oder ein ausländisches Versicherungsunternehmen muss das Zustandekommen eines Vertrages zwischen einer in Deutschland ansässigen Person und einem Versicherungsunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilen.
    Dies gilt nicht, wenn

    • das Versicherungsunternehmen eine Niederlassung im Inland hat oder
    • das Versicherungsunternehmen dem Bundeszentralamt für Steuern bis zu diesem Zeitpunkt das Zustandekommen eines Vertrages angezeigt und den Versicherungsvermittler hierüber in Kenntnis gesetzt hat.

    Sie müssen die Meldung über das BZSt-Online-Portal erstellen.
    Für die elektronische Meldung über das BOP müssen Sie sich vorher dort registrieren.
     

    Online-Dienst

    BZSt-Online-Portal (BOP)

    ID: B100019_103831319

    Beschreibung

    Das BZSt-Online-Portal bietet Formulare, Profile, Massendaten für Privatpersonen, Unternehmen und deren Stellvertretung, Steuerberatung, Banken und Versicherungen sowie Angehörige der Verwaltung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Hauptsitz Bonn-Beuel

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    Fax: +49 228 406-2661

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BZSt

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 4 / Versicherungsvermittlung

    Adresse

    Hausanschrift

    DGZ-Ring 12

    13086 Berlin

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 4060

    Fax: +49 228 4063616

    Internet

    Stichwörter

    BZSt

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Meldungen können einreichen:

    • deutsche Versicherungsvermittler
    • ausländische Versicherungsunternehmen
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die elektronische Meldung ausländischer Kapital- oder Rentenversicherungsverträge über das BZSt-Online-Portal (BOP) erstellen.

    • Sie müssen sich zunächst im BOP registrieren.
      • Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
    •  Wenden Sie sich für die Registrierung im BOP bitte per E-Mail unter versicherungsvermittlung@bzst.bund.de an den zuständigen Fachbereich Versicherungsvermittlung im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
    • Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post eine BZSt-Nummer und per E-Mail das BZSt-Geheimnis.
    • Nach Erhalt von BZSt-Nummer und BZSt-Geheimnis können Sie mit der Registrierung im BOP beginnen. Sie erhalten per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Daten. Anschließend bekommen Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungs-Code per Post.
    • Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen.
    • Falls Sie noch keine EMAK-Nummer haben, müssen Sie diese online im BOP mit dem Formular "Antrag auf Zuteilung einer EMAK-Nummer" beantragen. Sie bekommen dann per Post oder elektronisch die EMAK-Nummer zugesandt.
    • Nachdem Sie den Zugang zum BOP eingerichtet und die EMAK-Nummer bekommen haben, können Sie die elektronische Meldung übermitteln. Füllen Sie das Formular "Mitteilung über Versicherungsverträge im Sinne des § 20 Absatz 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) nach § 45 d Absatz 3 EStG" im BOP vollständig aus und senden Sie es elektronisch ab.
    • Nach Eingang der Daten bei der Steuerverwaltung erhalten Sie eine Mitteilung in Ihr BOP-Postfach. 
       

    Fristen

    gesetzliche Meldefrist: bis Ende Februar des Folgejahres

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 4 Wochen (für die Registrierung im BOP: bis zu 4 Wochen)

    0 bis 2 Wochen (für die Zuteilung einer EMAK-Nummer: bis zu 2 Wochen)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 23.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2024

    Stichwörter

    EMAK, BZStOnline, ausländische Versicherung, Elektronische Meldung, Bundeszentralamt für Steuern, ausländische Rente, Rentenversicherungsvertrag, Kapitalversicherungsvertrag, BOP, BZSt, elektronische Datenübermittlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English