Vereinfachtes Verfahren zur Ermäßigung oder Freistellung vom Steuerabzug für Rechteüberlassungen nach § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG (Kontrollmeldeverfahren § 50d Absatz 5 EStG)
Wenn Sie eine Ermäßigung oder eine Freistellung von den Abzugsteuern für Rechteüberlassung erhalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an dem Kontrollmeldeverfahren teilnehmen.
Beschreibung
In Fällen von geringer steuerlicher Bedeutung kann das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Vergütungsschuldnern von Lizenzvergütungen ermächtigen, am Kontrollverfahren teilzunehmen. Dadurch können Vergütungsschuldner den Steuerabzug auf Lizenzvergütungen für Einzelbeträge (vertragsbezogene Betrachtung) bis zu einer Höhe von maximal EUR 5.500 (Bruttobetrag ohne Umsatzsteuer) sowie für Jahresbeträge bis maximal EUR 40.000 (Bruttobetrag ohne Umsatzsteuer) pro Vergütungsgläubiger unterlassen oder nach einem niedrigeren Steuersatz vornehmen.
Dies gilt für Schuldner von Gläubigern, die in einem ausländischen Staat ansässig sind, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen regelt, ob der Schuldner den Steuerabzug ganz oder teilweise unterlassen kann.
Im Kontrollmeldeverfahren ist keine Mitwirkung des ausländischen Vergütungsgläubigers erforderlich.
Zahlungen, die vom Kontrollmeldeverfahren ausgeschlossen sind:
- künstlerischen Darbietungen,
- sportliche Darbietungen und
- Aufsichtsratstätigkeiten.
Hinweis:
Sie müssen die unter Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren geleisteten Zahlungen dem BZSt und den zuständigen Betriebsfinanzämtern des Schuldners jährlich melden (Jahreskontrollmeldung).
Ihrem Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren reichen Sie schriftlich beim BZSt ein.
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 406-0
Fax: +49 228 406-2661
E-Mail: poststelle@bzst.bund.de
Internet
Stichwörter
BZSt
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 9 / Abzugsteuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 406-1200
Fax: +49 228 406-3200
E-Mail: abzugsteuer@bzst.bund.de
Internet
Stichwörter
BZSt
erforderliche Unterlagen
Bei der Ermächtigung benötigen Sie:
- eine BZSt-Steuernummer
- amtlichen Vordruck
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren auf der Internetseite des Bundeszentralsamtes für SteuernKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- nur der Vergütungsschuldner für Rechteüberlassungen zahlt oder sein Bevollmächtigter
Weitere Voraussetzungen:
- die Vergütung an den jeweiligen Vergütungsgläubiger (= Lizenzgeber) darf EUR 5.500 (Bruttobetrag ohne Umsatzsteuer) für Einzelbeträge (vertragsbezogene Betrachtung) und EUR 40.000 brutto im Kalenderjahr nicht überschreiten
- der Gläubiger der Leistung muss in einem Staat ansässig sein, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat
Rechtsgrundlage(n)
- § 50d Absatz 5 Einkommensteuergesetz (EStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.
- Rufen Sie nun den Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren auf der Internetseite des BZSt auf. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
- Senden Sie den Antrag per Post an das BZSt.
- Ihr Antrag wird vom BZSt bearbeitet und geprüft.
- Im positiven Fall bekommen Sie per Post einen schriftlichen Ermächtigungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: 2 bis 4 Wochen
Kosten
keine
Weitere Informationen
- Weiterführende Informationen zum Kontrollmeldeverfahren auf der Internetseite des Bundeszentralamts für SteuernKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Merkblatt zum Kontrollmeldeverfahren nach § 50d Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) auf der Internetseite des Bundeszentralamts für SteuernKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Erlass zum Kontrollmeldeverfahren auf der Internetseite des Bundeszentralamts für SteuernKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Reststeuersatzlisten auf der Internetseite des Bundeszentralamts für SteuernKeine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 01.04.2021
Stichwörter
Ermäßigung, Freistellung, Kontrollmeldeverfahren, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, Doppelbesteuerungsabkommen, Rechteüberlassung, Steuerabzug, Lizenzvergütung, KMV